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Abkommen
Lissabonner Konvention
1997 haben der Europarat und die UNESCO in Lissabon ein gemeinsames Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region (Nr. 165, «Lissabonner Konvention») verabschiedet, das alle vorherigen entsprechenden Konventionen der beiden Organisationen abgelöst hat. Die Lissabonner Konvention ist am 1. Februar 1999 in Kraft getreten. Sie gilt nur für diejenigen Staaten, welche sie ratifiziert haben; andernfalls bleiben die alten Konventionen in Kraft.
Gleichwertigkeitsabkommen mit den Nachbarstaaten
Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die gegenseitige Anerkennung von Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich
Erklärungen der Ständigen Expertenkommission zu Art. 3, 4 und 5 integriert in den Text
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die gegenseitige Anerkennung von Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich
Empfehlungen der Ständigen Expertenkommission
Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Italienischen Republik über die gegenseitige Anerkennung von Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich
Französisch-Schweizerisches Rahmenabkommen zwischen der Conférence des Présidents d'Université (CPU), der Conférence des Directeurs des Ecoles Françaises d'Ingénieurs (CDEFI) und der Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten (CRUS), der Rektorenkonferenz der Fachhochschulen der Schweiz (KFH) und der Schweizerischen Konferenz der Rektorinnen und Rektoren der Pädagogischen Hochschulen (COHEP) über die Anerkennung von Diplomen