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Kompetenznachweise
Die Kompetenznachweise dienen dazu, gegenüber der aufnehmenden FH darzulegen, dass die Studieninteressierten für ein Hochschulstudium im praxis- und anwendungsorientierten Profil der Fachhochschulen gerüstet sind.
Qualifikationsprofile der AWE-Praktika
Auf der Basis der Qualifikationsprofile der einschlägigen Berufe der beruflichen Grundbildung haben die Branchen- und Berufsverbände die Übersicht über die in den AWE-Praktika zu erreichenden beruflichen Handlungskompetenzen zusammengestellt.
Praktikumsvereinbarung
Im Rahmen der Praktikumsvereinbarung wählt die Praktikantin bzw. der Praktikant zusammen mit der im Betrieb verantwortlichen Ansprechperson diejenigen Handlungskompetenzen aus, die als Ziele für die AWE gemeinsam vereinbart werden (insbesondere berufspraktische Handlungskompetenzen). Die Verantwortung für die konkrete Ausformulierung der Lernziele für die AWE liegt, in Absprache mit den Praktikantinnen und Praktikanten, abschliessend bei den jeweiligen Praktikumsbetrieben.
Die berufstheoretischen Kenntnisse, die an den Berufsfachschulen vermittelt werden, erwerben Personen mit einer gymnasialen Maturität entweder in einem entsprechenden Vor- bzw. Einführungskurs der FH oder dann im Selbststudium mit Hilfe der Fachlehrmittel für die berufliche Grundbildung der entsprechenden Berufe.
Die Allgemeinbildenden Kompetenzen der Bildungspläne gelten durch die gymnasiale Maturität in jedem Fall als nachgewiesen.
Den Fachhochschulen wird mittels einer Beschreibung der Tätigkeiten und ggf. zusätzlich eines Zeugnisses, in dem die Leistungen beurteilt werden, der Nachweis über die erworbenen beruflichen Handlungskompetenzen des AWE-Praktikums ausgewiesen.
Die Dokumentation der Kompetenznachweise folgt den branchenüblichen Vorgaben. Sie kann beispielsweise in drei sich gegenseitig ergänzenden Formen vorbereitet werden:
a) Kompetenznachweise der Praktikantinnen und Praktikanten
Arbeits- und Lerndokumentation (Lernjournale, Erlebnisberichte) als fortlaufende Beschreibung und Reflexion der geleisteten Arbeiten und der dabei erworbenen beruflichen Handlungskompetenzen. Für die Dokumentation können die Praktikantinnen und Praktikanten die Instrumente der jeweiligen Berufsverbände oder das Muster der Dokumentation der SDBB verwenden. Diese Dokumentationen dienen der nachvollziehbaren Reflexion und Darstellung des eigenen Lernfortschritts. Sie werden zusammen mit der oder dem Verantwortlichen für die berufspraktische Bildung im Betrieb besprochen und der Lernfortschritt beurteilt.
Selbstbeurteilung der erreichten beruflichen Handlungskompetenzen: Die Praktikantinnen und Praktikanten beurteilen die erreichten beruflichen Handlungskompetenzen abschliessend selbst. Diese Beurteilung stellt eine Synthese der früheren Selbstbeurteilungen im Rahmen der Arbeits- und Lerndokumentationen dar.
b) Kompetenznachweise der Betriebe
Die Praktikumsverantwortlichen der Betriebe beurteilen die Leistungen der Praktikantinnen und Praktikanten in der AWE zuhanden der aufnehmenden FH. Sie können dafür die von den zuständigen Branchen- und Berufsverbänden entwickelten Formen und Formulare oder das Muster der SDBB verwenden.
c) Beurteilung
Die Beurteilung der durch die Praktikantinnen und Praktikanten erworbenen beruflichen Handlungskompetenzen beruht auf den Zielen der Praktikumsvereinbarung, mindestens einer Zwischenauswertung in der Mitte des Praktikums und einer Abschlussbesprechung mit der Praktikantin bzw. dem Praktikanten.
Nach gegenseitiger Absprache zwischen Praktikumsbetrieb und Fachhochschule kann eine Vertretung der FH an dieser Abschlussbesprechung teilnehmen.
Die Kompetenznachweise der Betriebe bestätigen den erfolgreichen Praktikantinnen und Praktikanten, dass sie die Lernziele der AWE erreicht haben und damit über ausreichende berufstheoretische und berufspraktische Kenntnisse in einem einschlägigen Beruf verfügen, um ein entsprechendes Bachelorstudium an einer Fachhochschule aufzunehmen.
Zulassung an die Fachhochschule
Praktikantinnen und Praktikanten, die die Lernziele der AWE nach Beurteilung des verantwortlichen Praktikumsbetriebes erreicht haben, erfüllen grundsätzlich die Zulassungsbedingungen zu den jeweiligen Bachelorstudiengängen in den Bereichen Technik und Wirtschaft.
Die Kompetenznachweise der AWE sind unbefristet gültig. Der Studienbeginn an der FH muss demnach nicht unmittelbar im Anschluss an die AWE erfolgen.