Main Content

Der Numerus clausus wird 2025 angewendet, sofern die Anmeldezahlen am 15. Februar 2025 deutlich höher sind als die Studienplatz-Kapazitäten. Der Eignungstest für das Medizinstudium (EMS) wird am 4. Juli 2025 wie geplant stattfinden.

Anmeldung zum Medizinstudium
 

Die Anmeldung zum Medizinstudium in der Schweiz wird von swissuniversities organisiert. Eine Anmeldung ist für alle obligatorisch, die ab Herbstsemester 2025 ein Bachelorstudium der Human-, Zahn-, Veterinärmedizin oder der Chiropraktik an einer Schweizer Hochschule aufnehmen möchten. Die Anmeldung ist von Dezember 2024 bis zum 15. Februar 2025 möglich. 

Bitte lesen Sie das Merkblatt zum Anmeldeverfahren vor der Anmeldung sorgfältig durch.

Die Anmeldung erfolgt ausschliesslich elektronisch über die Anmeldeplattform MEDON. Nach dem 15. Februar 2025 können keine Anmeldungen mehr berücksichtigt werden.

Informieren Sie sich hier über die verschiedenen Disziplinen und Studienorte.

Zeitplan 2025

Zeitplan von swissuniversities für das Verfahren mit Zulassungsbeschränkung: Universitäten Basel, Bern, Freiburg, Zürich (inkl. der Tracks Zürich-Luzern und Zürich St. Gallen), Università della Svizzera italiana (in Kooperation mit den Universitäten Basel und Bern) und ETH Zürich.

15.02.2025Anmeldefrist bei swissuniversities 
März 2025Empfehlungen des Hochschulrats zur Einführung einer Zulassungsbeschränkung (Numerus clausus) nach Analyse der Anmeldesituation 
20.05.2025Anmeldefrist bei swissuniversities für Testteilnahme am Eignungstest für das Medizinstudium (EMS) 
04.07.2025Eignungstest für das Medizinstudium 
Anfang August 2025Postversand (Einschreiben) durch die Hochschulen an die Testteilnehmer:innen : Zuteilung der Studienplätze (bitte stellen Sie sicher, dass Sie die Post entgegennehmen können) 
Mitte August 2025Wenn Sie einen Studienplatz erhalten haben: Bestätigung des Studienplatzes innert der Frist der Hochschule 

 

Zeitplan für das Verfahren ohne Zulassungsbeschränkung: Universitäten Genf, Lausanne und Neuenburg

15.02.2025Anmeldefrist bei swissuniversities
30.04.2025Immatrikulation bei der Hochschule

Verfahren mit Zulassungsbeschränkung

Aufgrund der hohen Anmeldezahlen beschränken die Universitäten Basel, Bern, Freiburg, Zürich (inkl. der Tracks Zürich-Luzern und Zürich-St. Gallen), die Università della Svizzera italiana und die ETH Zürich den Zugang zu den medizinischen Studiengängen. Der als Selektionskriterium vorgesehene Eignungstest für das Medizinstudium EMS findet am Freitag, 4. Juli 2025 statt. Für den EMS braucht es eine eigene Anmeldung.

Verfahren ohne Zulassungsbeschränkung

An den Universitäten Genf, Lausanne und Neuenburg gibt es keine Zulassungsbeschränkung in Form eines Eignungstests. An diesen Universitäten wird am Ende des ersten Studienjahres selektioniert. Für diese Universitäten genügt die fristgerechte Anmeldung bei swissuniversities bis zum 15. Februar und die anschliessende fristgerechte Immatrikulation an der gewünschten Hochschule, sofern die Zulassungsbedingungen erfüllt sind.

Vorgaben und Fristen einzelner Hochschulen

Bitte beachten Sie die zusätzlichen Vorgaben und Fristen der einzelnen Hochschulen, insbesondere:

31.03.2025Universität Zürich (UZH): Anmeldung via Onlineportal
30.04.2025Hochschulen ohne Zulassungsbeschränkungen (Genf, Lausanne, Neuenburg): Immatrikulation
30.04.2025UZH und Eidgenössische Technische Hochschule (ETH): Voranmeldung für ein nichtmedizinisches Studienfach

Hochschul- und Disziplinwechsel

Nach erfolgter Anmeldung ist es bis zum Ablauf der Anmeldefrist vom 15. Februar noch möglich, die gewählte Hochschule oder Disziplin zu wechseln. Nach Ablauf der Anmeldefrist vom 15. Februar sind einzig Wechsel zwischen Hochschulen mit Zulassungsbeschränkung möglich. Nach der Anmeldefrist für den Eignungstest (45 Tage vor dem Test) sind gar keine Hochschul- und Disziplinwechsel mehr möglich. Anträge auf Hochschul- und/oder Disziplinwechsel können bei swissuniversities per E-mail  eingereicht werden. Verspätet eingereichte Anträge werden nicht mehr berücksichtigt. Der abschliessende Entscheid über den Wechsel liegt bei der Hochschule. Wechsel von einer Hochschule mit Zulassungsbeschränkung an eine Hochschule ohne Zulassungsbeschränkung oder umgekehrt, sowie Wechsel zwischen Hochschulen ohne Zulassungsbeschränkung sind nach der Frist vom 15. Februar ausgeschlossen.