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Arbeitswelterfahrung FH
Die einjährige Arbeitswelterfahrung ist in der «Verordnung des Hochschulrates über die Zulassung zu den Fachhochschulen und Fachhochschulinstituten» im 4. Abschnitt Art. 7-12 geregelt.
Wer mit einer gymnasialen Maturität beziehungsweise mit einer Berufsmaturität oder einer Fachmaturität in einem anderen Berufsfeld zum Studium zugelassen werden will, muss eine mindestens einjährige Arbeitswelterfahrung nachweisen, die berufspraktische und berufstheoretische Kenntnisse in einem der Studienrichtung verwandten Beruf vermitteln.
Art. 8 regelt die Anforderungen in den Fachbereichen Technik und Informationstechnologie, Architektur, Bau- und Planungswesen, Chemie und Life Sciences, Land- und Forstwirtschaft sowie Wirtschaft und Dienstleistungen. Die Fachhochschulen sorgen zusammen mit den Berufsverbänden für einheitliche Anforderungen und legen diese in Kompetenzenkatalogen fest.
swissuniversities hat hierzu die Best Practice Arbeitswelterfahrung erstellt, deren Inhalte auf dieser Webseite publiziert sind.
Arbeitswelterfahrung im Schweizer Bildungssystem
Zulassung zum FH-Bachelorstudium in den Bereichen Technik, Wirtschaft und Design (TWD) gemäss HFKG
Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) bestimmt gemäss HFKG die Lernziele der einjährigen Arbeitswelterfahrung in den einzelnen Fachbereichen für den Bereich TWD (vgl. Art. 5 Verordnung WBF).
Der Fachbereich Design, der zum TWD-Bereich gehört, wird in der vorliegenden Best Practice nicht behandelt, da sich die Zulassung an die Fachhochschulen hier anders gestaltet als in den Bereichen Technik und Wirtschaft.