Main Content

Zuteilung der Studienplätze

Nach dem Eignungstest führt swissuniversities die Zuteilung der Studienplätze basierend auf den Testergebnissen (Test-Prozentrang und Mittlerer Rangplatz) durch. In einem ersten Schritt wird für jede Disziplin so vielen Studienanwärterinnen und ­anwärtern ein Studienplatz zugeteilt, dass die gesamte Aufnahmekapazität aller Hochschulen ausgeschöpft wird. Bei der nachfolgenden Verteilung auf die Studienorte entspricht swissuniversities so weit wie möglich den Bedürfnissen der Studienanwärterinnen und ‑anwärter. Dabei werden die Kriterien in folgender Reihenfolge berücksichtigt:

Persönliche Verhältnisse: In Ausnahmefällen werden persönliche Verhältnisse der Studienanwärterinnen und ­-anwärter berücksichtigt, sofern diese bei der Anmeldung geltend gemacht und innerhalb der Frist ausreichend belegt werden. Wenn die Gründe akzeptiert werden, findet keine Umleitung an eine andere Hochschule statt. Die berücksichtigbaren persönlichen Verhältnisse sind im Merkblatt persönliche Verhältnisse aufgelistet.

Wohnsitz: Der zivilrechtliche Wohnsitz zum Zeitpunkt des Erwerbs des Studienberechtigungsausweises wird berücksichtigt, sofern er im selben Kanton liegt wie die Hochschule der ersten Priorität. In diesem Fall findet keine Umleitung an eine andere Hochschule statt. Ausgenommen von dieser Regelung ist die ETH Zürich, bei der der Wohnsitz in keinem Fall eine Rolle spielt. Untenstehend finden sie die betroffenen Kantone für jede Hochschule:

  • Universität Basel: BL / BS
  • Universität Bern: BE
  • Universität Freiburg: FR
  • Universität Zürich: ZH
  • Universität Zürich (Luzerner Track): LU
  • Unviersität Zürich (St. Galler Track): SG
  • Università della Svizzera italiana: TI

Für alle übrigen Studienanwärterinnen und -­anwärter werden die Studienplätze gestützt auf die Testergebnisse zugeteilt. Die Studienanwärterinnen und ­-anwärter werden basierend auf dem Testergebnis in eine Rangordnung eingereiht und erhalten jeweils an der höchsten Priorität mit noch verfügbaren Kapazitäten einen Studienplatz.

 

Kommunikation der Testresultate

Anfang August werden die Testteilnehmerinnen und ­-teilnehmer von der Hochschule, bei der sie sich angemeldet haben, informiert, ob sie einen Studienplatz erhalten haben oder nicht. Detaillierte Angaben zum Vorgehen entnehmen Sie bitte dem Ablauf nach dem Eignungstest.

Wenn Ihnen aufgrund Ihres Testresultates ein Studienplatz an Ihrer Wunschhochschule oder einer anderen Hochschule zugeteilt werden kann, müssen Sie innerhalb der Frist den Studienplatz bestätigen oder die Hochschule informieren, dass Sie diesen nicht annehmen.

Wenn Ihnen aufgrund Ihres Testresultates kein Studienplatz in der Medizin zugeteilt werden kann, haben Sie die Möglichkeit, sich für einen anderen Studiengang einzuschreiben (ausgenommen davon sind: Studiengänge mit einem besonderen Zulassungsverfahren; die Universität Zürich und die ETH Zürich verlangen für die Zulassung zu einem alternativen Studienfach eine fristgerechte Anmeldung bis zum 30. April).

Bitte beachten Sie, dass swissuniversities keinerlei Auskunft über die Testergebnisse oder die Zuteilung der Studienplätze gibt.