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FAQ
Anmeldeformalitäten
Bis wann muss man sich für das Medizinstudium anmelden?
Wer ein Medizinstudium aufnehmen will, muss sich bis spätestens am 15. Februar desselben Jahres bei swissuniversities anmelden, unabhängig davon, ob es sich um eine Hochschule mit oder ohne Eignungstest handelt. Die Anmeldung erfolgt ausschliesslich online. Bei einer Anmeldung an einer Hochschule mit Eignungstest ist zusätzlich eine Anmeldung für den Eignungstest erforderlich.
Sind Wechsel zwischen Hochschulen mit Eignungstest und Hochschulen ohne Eignungstest nach erfolgter Anmeldung möglich?
Nach dem Ablauf der Anmeldefrist vom 15. Februar sind Wechsel zwischen einer Hochschule mit Eignungstest und einer Hochschule ohne Eignungstest sowie Wechsel zwischen Hochschulen ohne Eignungstest nicht mehr möglich. Anträge auf Universitäts- und/oder Disziplinwechsel innerhalb des Pools der Universitäten mit Eignungstest können bis zur Anmeldefrist zum Eignungstest 45 Tage vor dem Test bei swissuniversities (med@clutterswissuniversities.ch) eingereicht werden. Später eingereichte Anträge werden nicht mehr berücksichtigt.
Wer ist zuständig für Hochschul- bzw. Disziplinwechsel nach erfolgter Immatrikulation?
Nach bereits erfolgter Immatrikulation sind die betroffenen Hochschulen für die Beurteilung von Gesuchen um Universitäts- und/oder Disziplinwechsel zuständig, nicht swissuniversities.
Bei Disziplinwechseln müssen auch die Zulassungsbedingungen für die Zieldisziplin erfüllt werden. Insbesondere das für die entsprechende Disziplin notwendige Testresultat am Eignungstest. Gegebenenfalls ist eine erneute Teilnahme am Eignungstest notwendig. Zudem müssen in der gewünschten Disziplin noch freie Studienplätze vorhanden sein. Aufgrund der bei der Zulassung angestrebten maximalen Auslastung der Kapazitäten in jeder Disziplin kann nicht in jedem Falle damit gerechnet werden.
Zulassungsbedingungen
Welche grundsätzlichen Zulassungsbedingungen gelten für ein Medizinstudium?
Grundsätzlich gelten für die Zulassung zum Medizinstudium dieselben Bestimmungen wie für die übrigen Studienrichtungen an universitären Hochschulen in der Schweiz. Ausgehend davon können weitere Bedingungen erlassen werden, wozu Sie im Folgenden Informationen finden. Insbesondere unterliegen Ausländerinnen und Ausländer speziellen Zulassungsbedingungen. Weitere Auskünfte diesbezüglich erteilen die Hochschulen.
Welche Zulassungsbedingungen gelten für Schweizerinnen und Schweizer mit ausländischem Maturitätsausweis?
Schweizerinnen und Schweizer mit einem ausländischen Maturitätsausweis haben grundsätzlich die Möglichkeit, in der Schweiz ein Medizinstudium aufzunehmen, sofern sie die Zulassungsbedingungen der gewählten Hochschule erfüllen. Für Fragen zur Immatrikulationsberechtigung, insbesondere der Anerkennung der ausländischen Maturitätszeugnisse, ist die betroffene Hochschule zuständig.
Welche Zulassungsbedingungen gelten für Ausländerinnen und Ausländer, die in der Schweiz wohnhaft sind?
Die Zulassung ausländischer Studienanwärterinnen und ‑anwärter zum Studium der Medizin und der Chiropraktik richtet sich nach den reglementarischen Bestimmungen der jeweiligen Hochschule.
Gemäss der «Empfehlung des Hochschulrates für den Zugang ausländischer Studienanwärterinnen und –anwärter zum Medizinstudium in der Schweiz» vom 27. Februar 2020 sind einige Kategorien von ausländischen Studienanwärtern und ‑anwärterinnen den Schweizer Anwärtern und Anwärterinnen gleichgestellt. Die in der Empfehlung erwähnten Gruppen können sich für die medizinischen Studiengänge anmelden. Wichtig: Diese Bedingungen müssen bereits zum Zeitpunkt der Anmeldefrist bei swissuniversities (15. Februar des Jahres, in dem das Studium aufgenommen werden kann) erfüllt sein, und die Dokumente zum Nachweis müssen spätestens zu diesem Datum eingereicht werden.
Welche Zulassungsbedingungen gelten für Ausländerinnen und Ausländer, die im Ausland wohnhaft sind und in der Schweiz ein Medizinstudium aufnehmen möchten?
Die vorhandene Studienplatzkapazität in der Medizin an den Schweizer Hochschulen wird jährlich überschritten. Zur Bewahrung der Ausbildungsqualität wurden 1998 Zulassungsbeschränkungen für medizinische Studiengänge eingeführt. Es ist daher grundsätzlich nicht möglich, im Ausland wohnhafte Ausländer und Ausländerinnen (auch nur für einen Teil des Studiums) zu den medizinischen Studiengängen in der Schweiz zuzulassen.
Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen
Können im Ausland erbrachte Studienleistungen bei einer Aufnahme oder Fortsetzung des Medizinstudiums in der Schweiz angerechnet werden?
Die Frage der Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen ist mit derjenigen Hochschule abzuklären, an der in der Schweiz studiert werden möchte. Sofern die Zulassungsbedingungen erfüllt sind, wird die Hochschule entscheiden, ob in ein höheres Studienjahr eingestiegen werden kann.
Andernfalls müsste das Medizinstudium erneut im ersten Jahr aufgenommen werden, wobei im Ausland bestandene Medizinalprüfungen allenfalls teilweise an die erste Vorprüfung angerechnet werden könnten. Im Falle eines Einstiegs ins erste Jahr ist eine fristgerechte Anmeldung bei swissuniversities nötig.
Verfahren mit Eignungstest
Für welche Hochschulen und für welche Disziplinen findet der Eignungstest statt?
Der Eignungstest wird als Selektionsverfahren für die Studiengänge Humanmedizin, Chiropraktik, Veterinär- und Zahnmedizin an den Universitäten Basel, Bern, Freiburg und der Universität Zürich (inkl. der Tracks Zürich-Luzern und Zürich-St. Gallen), der Università della Svizzera italiana sowie der ETH Zürich eingesetzt. Voraussetzung dafür ist, dass die Aufnahmekapazitäten aufgrund der Voranmeldungen bei swissuniversities am 15. Februar um mehr als 20% übertroffen werden. Seit 1998 war dies jährlich der Fall und es ist davon auszugehen, dass dieser Grenzwert jedes Jahr überschritten wird.
An den Universitäten Lausanne, Genf und Neuenburg werden demgegenüber Massnahmen zur intrauniversitären Selektion am Ende des ersten Jahres ergriffen. Es muss kein Eignungstest abgelegt werden.
Die Anmeldung zum Medizinstudium bei swissuniversities ist unabhängig von der Durchführung eines Eignungstests notwendig.
Welche Besonderheiten gelten für Chiropraktik?
Diese Plätze werden gemeinsam mit den Plätzen für Humanmedizin vergeben, d.h. es gelten die gleichen Grenzwerte für die Zulassung.
Wann und wo findet die Testdurchführung statt und in welcher Sprache kann der Test absolviert werden?
Der Test findet jeweils am Freitag der Kalenderwoche 27 statt. An den Testorten Basel, Bern, Chur, Luzern, St. Gallen und Zürich kann der Test auf Deutsch absolviert werden. In Freiburg kann der Test nur auf Französisch und in Lugano nur auf Italienisch absolviert werden. Bei der Anmeldung zum EMS muss man sich einen Testort auswählen, der den Test in der gewünschten Sprache anbietet.
Sind die drei Sprachformen vergleichbar?
Der Test wird in einem aufwändigen, mehrstufigen Verfahren ins Französische und Italienische übersetzt und an den gebräuchlichen Ausdrücken der Stufe «Maturität» ausgerichtet. Gibt es dennoch durch die Adaption verursachte Differenzen werden diese durch das DIF-Verfahren ermittelt und durch Bonuspunkte ausgeglichen.
Kann der Test jährlich nur an einem Termin absolviert werden?
Der Test findet nur einmal pro Jahr und an allen Testorten zur gleichen Zeit statt. Eine Durchführung des Tests an anderen Terminen im gleichen Jahr ist nicht möglich. Da alle Aufgaben in Deutschland und der Schweiz unter Ernstfallbedingungen sehr aufwändig erprobt worden sind, kann aus wirtschaftlichen Gründen jedes Jahr nur einmal ein Test gleicher Schwierigkeit zusammengestellt werden.
Zu welchem Zeitpunkt kann der Eignungstest frühestens absolviert werden?
Der Eignungstest für das Medizinstudium kann nur abgelegt werden, wenn die Zulassungsvoraussetzungen bis zum Studienbeginn des entsprechenden Testjahres voraussichtlich (unter Vorbehalt des Erlangens des Maturitätsausweises) erfüllt sind. Voraussetzung ist eine Anmeldung bei swissuniversities bis zum 15. Februar.
Wie meldet man sich zum Eignungstest an?
Alle betroffenen Studienanwärterinnen und -anwärter der Human-, Zahn-, Veterinärmedizin und Chiropraktik, die das Studium im Herbst beginnen wollen, müssen sich im Falle eines Numerus clausus durch die Bezahlung einer Kostenbeteiligung von Fr. 300.- bis spätestens 45 Tage vor dem Test bei swissuniversities zum Eignungstest anmelden. Möchte man das allenfalls im Vorjahr erzielte Testergebnis übertragen lassen und auf eine Testwiederholung verzichten, muss man sein Vorjahresergebnis bis zu derselben Frist anrechnen lassen. Zum Test anmelden können sich all diejenigen, welche sich bis zum 15. Februar bei swissuniversities bereits für ein Medizinstudium angemeldet haben.
Nur fristgerecht erfolgte Überweisungen bzw. Anrechnungen des Vorjahresergebnisses können als gültige Anmeldung berücksichtigt werden. Alle fristgerecht Angemeldeten erhalten von swissuniversities vor dem Testtermin eine Einladung zum Eignungstest mit detaillierten Angaben (Ort, Anreise, Verpflegung u.a.m.)
Wie ist der Test aufgebaut?
Der Eignungstest für das Medizinstudium ist ein kognitiver Fähigkeitstest. Es werden kognitive Fähigkeiten erfasst, die für ein erfolgreiches Medizinstudium in der Schweiz von zentraler Bedeutung sind. Der EMS besteht aus 9 Aufgabengruppen, welche nacheinander bearbeitet werden. In der folgenden Tabelle wird aufgezeigt, aus welchen Aufgabengruppen der EMS besteht, wie viele Aufgaben pro Aufgabengruppe erfragt werden, wie viele Punkte pro Aufgabengruppe erreicht werden können und wie viel Zeit für die Bearbeitung zur Verfügung steht.
Wie und wann wird man über das Testergebnis informiert?
Das Testergebnis sowie eine schriftliche Verfügung betreffend die Zuteilung eines Studienplatzes wird anfangs August von der Hochschule, für die man sich angemeldet hat, zugestellt.
Wie sieht das weitere Vorgehen aus, nachdem man über das Testergebnis informiert worden ist?
Alle Studienbewerberinnen und Studienbewerber mit zugewiesenem Studienplatz werden durch die Hochschule über das Immatrikulationsverfahren orientiert.
Kann man mit Sicherheit an der gewünschten Hochschule studieren?
Ein ausreichendes Testergebnis garantiert keinen Studienplatz an der prioritären Hochschule. Die Zulassung erfolgt gesamtschweizerisch und ist abhängig von Kapazitäten und Anmeldezahlen der jeweiligen Hochschulen. Es ist daher mit Umleitungen zu rechnen, die nach festen Kriterien und, soweit möglich, anhand der Prioritätenliste der Angemeldeten vorgenommen werden. Ausgeschlossen sind hingegen Umleitungen zwischen Hochschulen mit und Hochschulen ohne Eignungstest.
Was geschieht, falls Angemeldete in diesem Jahr nicht Human-, Zahn-, Veterinärmedizin oder Chiropraktik studieren möchten?
In diesem Fall kann der Eignungstest frühestens wieder im Folgejahr absolviert werden, sofern man sich bis zum 15. Februar des entsprechenden Jahres bei swissuniversities erneut für ein Studium der Human-, Zahn-, Veterinärmedizin oder Chiropraktik anmeldet. Statt einer erneuten Teilnahme am Test besteht auch die Möglichkeit, dasTestergebnis aus dem Vorjahr zu übertragen. Andernfalls kann ab Herbstsemester des gleichen Jahres ein nichtmedizinisches Fach studiert werden, hierfür muss man sich jedoch fristgerecht bei der entsprechenden Hochschule anmelden.
Kann am Test teilgenommen werden und abhängig vom Ergebnis im Herbstsemester des gleichen Jahres noch ein anderes Studium begonnen werden?
Studienanwärterinnen und -anwärter der Medizin, denen aufgrund ihres Testergebnisses kein Studienplatz zugeteilt werden kann, haben die Möglichkeit, ab Herbstsemester ein nichtmedizinisches Studium aufzunehmen.
Grundsätzlich ist es − abgesehen von Ausnahmen für einzelne Studienfächer − an allen anderen Hochschulen für die Zulassung zu einem nichtmedizinischen Studium ausreichend, sich gegebenenfalls nach Erhalt des Testbescheides bei der entsprechenden Hochschule umgehend für ein nichtmedizinisches Studium anzumelden. Weitere Informationen zu allfälligen Ausnahmen sind auf den Internetseiten der jeweiligen Hochschulen einzuholen.
An der Universität Zürich und an der ETH Zürich hingegen ist eine Anmeldung für das alternative Studienfach bereits bis zum 30. April erforderlich. Diesbezügliche Rückfragen sind an diese beiden Hochschulen zu richten.
Gilt ein Testergebnis von diesem Jahr auch noch im nächsten Jahr, oder muss man erneut am Test teilnehmen, wenn man das Medizinstudium erst im darauffolgenden Jahr antreten kann bzw. will?
Die Frage der Wiederholung des Eignungstests wird in den entsprechenden Verordnungen geregelt. Diese sehen vor, dass diejenigen Personen auf eine Wiederholung des Tests verzichten können, die sich innerhalb eines Jahres nach Absolvierung des Tests erneut fristgerecht (bis zum 15. Februar) bei swissuniversities für das Medizinstudium anmelden. Für den Fall, dass jemand bei einer erneuten Bewerbung den Test wiederholt, zählt für die Bewerbung immer das jeweils «jüngste» Testergebnis der Wiederholung.
Bezüglich der Gewährleistung der Äquivalenz der erbrachten Testleistungen aus unterschiedlichen Testjahren ist Folgendes zu beachten: Die für die Zulassung verwendeten Ergebnisse des EMS (Test-Prozentrang und Mittlerer Rangplatz aller Aufgabengruppen) sind durch ihre Standardisierung direkt auf das Folgejahr übertragbar (lediglich die Punktwerte sind zwischen den Jahren nicht vergleichbar). Einzelheiten dazu finden Sie in der Rubrik Testresultate.
Die Zusage für einen Studienplatz in einem Jahr garantiert nicht automatisch einen Studienplatz im Folgejahr. Die Zulassungsgrenze kann im Folgejahr höher sein weil (1) die Nachfrage für das Medizinstudium zunimmt und (2) sich die mitgeteilten Prozentränge des EMS auf alle Teilnehmenden eines Jahrganges beziehen und daher nicht den Prozentverhältnissen innerhalb jeder einzelnen Disziplin entsprechen.
Wie bereitet man sich am besten auf den Eignungstest vor?
Zur Vorbereitung empfehlen wir, sich mit der Test-Info 2025 und den Beispielaufgaben mit dem Aufbau und den Aufgabenstellungen des EMS vertraut zu machen. Neu stehen zusätzliche Übungen für die Aufgabe Objekte im Raum zur Verfügung. Sie finden in diesen Dokumenten auch wichtige Tipps und Hinweise zur Bearbeitung der verschiedenen Aufgabengruppen. Zusätzlich sind im Buchhandel drei Originalversionen des EMS erhältlich, mit denen Sie sich auf den EMS vorbereiten können.
Verantwortlichkeiten
Wer ist verantwortlich für das Zulassungsverfahren für das Medizinstudium?
Die politische Verantwortung für das Zulassungsverfahren für das Medizinstudium liegt bei der Schweizerischen Hochschulkonferenz SHK . Dies beinhaltet insbesondere die Verantwortung über die inhaltliche Ausrichtung des Selektionsverfahrens sowie die Empfehlung an die Kantone über die Anwendung eines Numerus Clausus.
Die operative Verantwortung für das Zulassungsverfahren für das Medizinstudium liegt bei swissuniversities. swissuniversities verantwortet im Auftrag der SHK das Anmeldeverfahren für das Medizinstudium in der gesamten Schweiz sowie das Selektionsverfahren an den Universitäten, die die Studienplätze beschränken. swissuniversities ist somit der Ansprechpartner für die Studienanwärterinnen und anwärter, die sich für einen Studienplatz im ersten Jahr des Medizinstudiums anmelden möchten und für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Eignungstest.
Das Zentrum für Testentwicklung und Diagnostik der Universität Freiburg ZTD ist damit beauftragt, jährlich eine neue Version des Eignungstests für das Medizinstudium EMS für diejenigen Universitäten zu erstellen, welche die Studienplätze beschränken.