Main Content
Zulassung
Neben der fristgerechten Anmeldung bei swissuniversities bis zum 15. Februar gelten für die Zulassung zum Medizinstudium in der Schweiz dieselben Bestimmungen wie für die übrigen Studienrichtungen an universitären Hochschulen in der Schweiz. Ausgehend davon können weitere Bedingungen erlassen werden, wozu Sie im Folgenden Informationen finden. Insbesondere gelten für ausländische Studienanwärterinnen und ‑anwärter spezielle Zulassungsbedingungen. Die Hochschule der Anmeldung entscheidet abschliessend ob die Zulassungsbedingungen erfüllt sind. Weitere Auskünfte zu den Zulassungsbedingungen für das Medizinstudium erteilen die Hochschulen.
Schweizerinnen und Schweizer mit einem ausländischen Maturitätsausweis
Schweizerinnen und Schweizer mit einem ausländischen Maturitätsausweis haben grundsätzlich die Möglichkeit, in der Schweiz ein Medizinstudium aufzunehmen, sofern sie die Zulassungsbedingungen der gewählten Hochschule erfüllen. Für Fragen der Immatrikulationsberechtigung, insbesondere der Anerkennung der ausländischen Maturitätszeugnisse, ist die betroffene Hochschule zuständig.
In der Schweiz wohnhafte Ausländerinnen und Ausländer
Aufgrund der beschränkten Studienkapazitäten in den medizinischen Studiengängen gelten strenge Beschränkungsmassnahmen für ausländische Studienanwärterinnen und ‑anwärter und der Zugang zu den medizinischen Studiengängen ist nicht möglich. Gemäss einer Empfehlung der schweizerischen Hochschulkonferenz, sind einige Kategorien von ausländischen Studienanwärterinnen und ‑anwärtern den Schweizer Anwärterinnen und Anwärtern gleichgestellt. Diese Gruppen können sich für die medizinischen Studiengänge anmelden. Details, und ob Sie die Bedingungen erfüllen, entnehmen Sie der Empfehlung des Hochschulrats für den Zugang ausländischer Studienanwärterinnen und ‑anwärter zum Medizinstudium in der Schweiz vom 27. Februar 2020. Wichtig: Diese Bedingungen müssen bereits zum Zeitpunkt der Anmeldefrist bei swissuniversities (15. Februar des Jahres, in dem Sie das Medizinstudium aufnehmen möchten) erfüllt sein und die Dokumente zum Nachweis müssen spätestens zu diesem Datum eingereicht werden.
Ausländerinnen und Ausländer mit Wohnsitz ausserhalb der Schweiz
Die vorhandenen Studienplatzkapazitäten in den medizinischen Studiengängen in der Schweiz werden jährlich überschritten und es gelten strenge Beschränkungsmassnahmen für ausländische Studienanwärterinnen und ‑anwärter. Es ist daher allgemein nicht möglich, im Ausland wohnhafte Ausländerinnen und Ausländer zu den medizinischen Studiengängen in der Schweiz zuzulassen.
Aktuelle Informationen zu den für die jeweilige Hochschule geltenden Bedingungen sind auf den entsprechenden Internetseiten der Hochschulen abrufbar: