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Master
Deskriptor
Abschlüsse der zweiten Stufe werden an Studierende verliehen, die …
Wissen und Verstehen
… Wissen und Verstehen bewiesen haben, das auf den üblicherweise mit der Bachelorstufe assoziierten Kenntnissen aufbaut und diese vertieft, und das eine Basis oder Möglichkeit liefert für Originalität im Entwickeln und/oder Anwenden von Ideen, häufig in einem Forschungskontext;
Anwendung von Wissen und Verstehen
… ihr Wissen und Verstehen und ihre Problemlösungsfähigkeiten in einem neuen oder unvertrauten Umfeld innerhalb breiterer (oder multidisziplinärer) Kontexte in ihrem Studienbereich anwenden können;
Urteilen
… die Fähigkeit besitzen, Wissen zu integrieren und mit Komplexität umzugehen und auf der Basis unvollständiger oder begrenzter Informationen Einschätzungen zu formulieren, die aber trotzdem die mit der Anwendung ihres Wissens und Verstehens verbundenen sozialen und ethischen Verantwortungen berücksichtigen;
Kommunikative Fertigkeiten
… ihre Schlussfolgerungen und das Wissen und die Prinzipien, die ihnen zugrunde liegen, klar und eindeutig kommunizieren können, sowohl an Experten wie auch an Laien;
Selbstlernfähigkeit
… über jene Lernfähigkeiten verfügen, die es ihnen erlauben, ihre Studien weitgehend selbstbestimmt fortzusetzen.
Formale Aspekte
Die formalen Aspekte der zweiten Studienstufe sind in der Verordnung über die Koordination der Lehre an Schweizer Hochschulen geregelt.
Umfang / Dauer
Verordnung über die Koordination der Lehre an Schweizer Hochschulen
Zulassung
Verordnung über die Koordination der Lehre an Schweizer Hochschulen
Art. 7 Zulassung zum Masterstudium: allgemeine Bestimmungen
Art. 8 Zulassung zum Masterstudium mit einem Bachelorabschluss desselben Hochschultyps
Art. 9 Zulassung zum Masterstudium mit einem Bachelorabschluss eines anderen Hochschultyps
Abschlüsse
Verordnung über die Koordination der Lehre an Schweizer Hochschulen
Art. 11 Von universitären Institutionen verliehene Titel
Art. 12 Von Fachhochschulen und anderen Institutionen des Fachhochschulbereichs verliehene Titel