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Evaluationsprozess

Je nach Evaluationsverfahren werden Projektanträge bei Open Science Expert:innen aus dem swissuniversities Reviewers' Pool eingereicht. Diese evaluieren die Projektvorschläge und geben eine Empfehlung zuhanden der Delegation Open Science ab, welche über den Antrag entscheidet.

Reviewers' Pool

Der Open Science Reviewers' Pool von swissuniversities wurde für die Begutachtung von Projekten geschaffen, die im Rahmen des Open Science Programms eingereicht werden. 2020 und 2022 wurden dafür externe Gutachter:innen mit Expertise in OA/ORD über offene Ausschreibungen rekrutiert. Die Bewerbungen wurden von einem Ausschuss geprüft. Die Delegation Open Science traf die finale Entscheidung über die Rekrutierung und bestimmte den Vorsitzenden des Reviewers’ Pools.

Der Reviewers' Pool besteht aus etwa 60 Gutachter:innen, die unter anderem Postdocs, Professor:innen, Bibliothekar:innen, IT-Spezialist:innen, Datenverwalter:innen oder Policy Officers mit Fachkenntnissen im Bereich Open Science sind. Derzeit sind etwa die Hälfte der Expert:innen Frauen und die Hälfte der Gutachter:innen ist an Institutionen im Ausland tätig. Die Namen der Expert:innen des Gutachterpools finden sich hier.

Evaluationsprozess der Anträge

Das Evaluationsverfahren wird vom Generalsekretariat von swissuniversities koordiniert und besteht aus vier Schritten: 

1. Formale Prüfung

Jedes Gesuch wird zunächst vom Generalsekretariat von swissuniversities formell geprüft. In diesem Schritt wird sichergestellt, dass die Gesuche vollständig sind, von förderungswürdigen Institutionen eingereicht wurden, die PgB-Regeln gemäss Hochschulgesetz (HFKG) einhalten und den in den Ausschreibungsrichtlinien aufgeführten formalen Anforderungen entsprechen.

2. Individuelle Evaluation des Gesuchs

Nach Abschluss der formalen Prüfung wird jeder Vorschlag zwei externen Gutachter:innen aus dem Reviewers’ Pool zugestellt. Die Gutachter:innen werden auf der Grundlage ihrer jeweiligen Fachkenntnisse und ihres beruflichen Hintergrunds in Bezug auf das vorgeschlagene Projekt ausgewählt. In dieser Phase wird auch geprüft, ob ein Interessenkonflikt vorliegt; im Falle eines solchen werden die betroffenen Gutachter:innen vom Evaluationsverfahren ausgeschlossen.

Die Gutachter:innen beurteilen das vorgeschlagene Projekt individuell und senden ihre Beurteilung an das Generalsekretariat von swissuniversities. Die Bewertungskriterien für die einzelnen Ausschreibungen sind in den jeweiligen Antragsrichtlinien aufgeführt.

3. Konsolidierte Evaluation des Gesuchs

Nach Erhalt jedes einzelnen Gutachtens bringt das Generalsekretariat von swissuniversities die beiden Gutachter:innen, die für die Beurteilung eines bestimmten Gesuchs zuständig sind, zusammen. In dieser Phase diskutieren die beiden Gutachter:innen den Projektantrag und tauschen sich über die Förderungswürdigkeit des Projekts im Hinblick auf die Richtlinien und die Eignung für eine Finanzierung aus. Die Gutachter:innen reichen dann ihre konsolidierte Beurteilung beim Generalsekretariat von swissuniversities ein.

 4. Evaluationsworkshop

Als vierten Schritt im Evaluationsprozess organisiert das Generalsekretariat von swissuniversities einen Evaluationsworkshop, der vom Vorsitzenden des Reviewers’ Pool geleitet wird und an dem alle an der Ausschreibung beteiligten Gutachter:innen teilnehmen. Vor dem Workshop werden allen teilnehmenden Gutachter:innen alle Gesuche und Gutachten der Ausschreibung zur Verfügung gestellt. Am Evaluationsworkshop stellen die verantwortlichen Gutachter:innen ihre konsolidierten Bewertungen vor. Die Gutachter:innen diskutieren und verteidigen die jeweiligen Empfehlungen. In diesem Schritt prüfen alle Gutachter:innen jedes Gesuch und formulieren eine gemeinsame Empfehlung an die Delegation Open Science.

Entscheidung

Der Entscheid über die Anträge wird von der Delegation Open Science anhand der Empfehlungen der Gutachter:innen getroffen. Die Delegation kann beschliessen, ein Projekt ohne Bedingungen zu finanzieren, Bedingungen festzulegen, die vor Projektbeginn oder während des Projekts erfüllt werden müssen, Ratschläge zur Durchführung des Projekts zu erteilen oder die Finanzierung eines Projekts abzulehnen. Die Entscheidungen werden anschliessend den Antragstellenden mitgeteilt.