Die Kammer Pädagogische Hochschulen von swissuniversities hat die Vereinbarung zur gegenseitigen Anerkennung der Ergänzungsprüfung für die Zulassung zur Ausbildung zur Lehrperson für die Primarstufe (Äquivalenznachweis FMBP) revidiert und am 30. Mai 2024 genehmigt.
Die Ergänzungsprüfung ist ein wichtiges und bewährtes Instrument, mit dem Inhaberinnen und Inhaber eines Abschlusses einer dreijährigen anerkannten Schule der Sekundarstufe II, eines eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses, einer Berufsmaturität oder einer Fachmaturität (nicht Pädagogik) zur Ausbildung als Primarlehrperson zugelassen werden.
Die neue Vereinbarung verlangt, dass die Ergänzungsprüfungen mindestens den Anforderungen an die Fachmaturität Pädagogik entsprechen.
Weiter hält die Vereinbarung fest, dass Inhaberinnen und Inhabern einer Berufsmaturität oder einer Fachmaturität (nicht Pädagogik) je nach Ausrichtung der absolvierten Maturität einzelne Prüfungsteile aus der Berufs- oder Fachmaturität erlassen werden können. Den Hochschulen, welche die Ergänzungsprüfungen anbieten, empfiehlt die Kammer PH, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Zudem wird den Hochschulen empfohlen, den Besuch der Vorbereitungskurse für die Ergänzungsprüfung als freiwillig zu erklären.