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Cotutelles de thèse

Ein «Cotutelle de thèse»-Projekt oder eine Promotionspartnerschaft basiert auf einer formalisierten Zusammenarbeit zwischen einer Schweizer und einer ausländischen Hochschule und beinhaltet:

  • eine unter der Leitung von zwei Dissertationsbetreuenden durchgeführte Doktorarbeit
  • eine gemeinsame Verteidigung o. Ä., in die beide beteiligten Hochschulen involviert sind
  • die Verleihung eines gemeinsamen Diploms oder von zwei Diplomen, die erwähnen, dass die Dissertation entweder im Rahmen einer Cotutelle oder im Rahmen einer Promotionspartnerschaft erarbeitet wurde.

Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) gewährt im Rahmen des Programms jährlich finanzielle Zuschüsse für «Cotutelle de thèse»-Projekte oder Promotionspartnerschaften, die auf einem Kooperationsvertrag zwischen einer Schweizer Hochschule und einer Partnerhochschule im Ausland (Europa und Israel) basieren. Der Unterstützungsbeitrag von maximal CHF 10'000.- dient insbesondere der Deckung von Reise- und Aufenthaltsspesen des/der Doktorierenden und des/der Dissertationsbetreuenden der Schweizer Hochschule. swissuniversities ist für die Verwaltung des Programms zuständig.
Teilnahmeberechtigt sind Doktorierende,

  • die an einer Schweizer Hochschule immatrikuliert und/oder angestellt sind,  
  • die Schweizer Bürger/Bürgerinnen oder Inhaber/Inhaberinnen einer Aufenthaltsbewilligung B, C, oder G sind,
  • die bis zum Stichdatum am 31. März des Eingabejahres mindestens zwei Semester auf Stufe Bachelor, Master oder Doktorat in der Schweiz studiert haben und,
  • die bei Einreichung des Gesuchs (Stichdatum 31. März des Eingabejahres) höchstens 40 Jahre alt sind oder ein Überschreiten dieser Alterslimite ausreichend begründen können.

Definition

Cotutelles de thèse: Zusammenarbeit zwischen zwei Hochschulen mit Promotionsrecht

Promotionspartnerschaft: Zusammenarbeit zwischen zwei Hochschulen, von denen nur eine das Promotionsrecht besitzt.

Einreichung eines Gesuchs

Mehr in den Erläuterungen.

  • Wer: die für „Cotutelle de thèse‟-Projekte und/oder Promotionspartnerschaften zuständige Stelle an der jeweiligen Schweizer Hochschule
  • Wann: bis zum 31. März des Eingabejahres
  • An wencotutelles@clutterswissuniversities.ch
  • Wie: gesamtes Dossier in Form eines einzigen PDF-Dokuments, Gesuchsformular zusätzlich als Word-Dokument

Für die Genehmigung eines „Cotutelle de thèse‟-Projekts oder einer Promotionspartnerschaft sind beide involvierten Partnerhochschulen zuständig. Sie legen gemeinsam die Bedingungen (Fristen, Verantwortlichkeiten, etc.) für die Durchführung eines „Cotutelle de thèse‟-Projekts oder eine Promotionspartnerschaft in einem Kooperationsvertrag fest. Dieser regelt mindestens die in den Erläuterungen genannten obligatorischen Punkte. Die Schweizer Hochschule ist dafür verantwortlich, das Bewerbungsdossier im Generalsekretariat swissuniversities einzureichen.

Achtung! Die Hochschulen setzen teilweise interne Fristen. Informieren Sie sich bei der zuständigen Kontaktperson Ihrer Hochschule und stellen Sie sicher, dass Sie Ihre Gesuchsunterlagen rechtzeitig übermitteln.

Die Auswahl der Gesuche durch die Expertenkommission findet jeweils im Mai/Juni des Eingabejahrs statt. Die zugesprochenen Beiträge werden anschliessend an die Schweizer Hochschulen ausbezahlt. Diese sind für die Verwaltung der Beiträge verantwortlich.

Unterlagen

Folgende Dokumente sind einzureichen:

  • Beitragsgesuch
  • Kooperationsvertrag zwischen den beiden Partnerhochschulen. Dieser regelt mindestens die in Kapitel 2.2 der Erläuterungen genannten obligatorischen Punkte. Den Hochschulen stehen Musterverträge zur Verfügung: deutsch, französisch und englisch
  • Unterstützungsbrief des/der Dissertationsbetreuenden an der Schweizer Hochschule
  • Unterstützungsbrief des/der Dissertationsbetreuenden an der ausländischen Hochschule
  • Falls zutreffend: Motivationsschreiben (BewerberInnen über 40), Kopie der Aufenthaltsbewilligung (BewerberInnen mit ausländischer Staatsbürgerschaft), Einschreibebestätigung oder Studierendenausweis der Schweizer Hochschule (BewerberInnen, die kein Diplom einer Schweizer Hochschule besitzen)

Erläuterungen

Erläuterungen

  • zum Beitragsgesuch
  • zur Ausarbeitung eines Kooperationsvertrags
  • zur Evaluation der Gesuche
  • zur Gültigkeit des Kooperationsvertrags und zum Abschluss der Arbeiten

Schlussbericht

Der Schlussbericht ist bei swissuniversities nach erfolgreichem Abschluss oder Abbruch der Dissertation einzureichen.

Ansprechpersonen in den teilnehmenden Hochschulen

Universitäre Hochschulen

Fachhochschulen

  • Berner Fachhochschule : Frédéric Pichelin Mail
  • Fachhochschule Nordwestschweiz : Anja Huovinen Mail
  • Fachhochschule OST : Tatiana Pinto Cardoso Mail
  • Hochschule Luzern : Francesco Spöring Mail
  • Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften : Martin Jaekel Mail
  • Zürcher Hochschule der Künste : Beate Böckem Mail
  • Haute école spécialisée de Suisse occidentale : Isabelle Skakni Mail
  • Scuola universitaria professionale della Svizzera italiana : Alice Noris Mail

Pädagogische Hochschulen

  • Haute école pédagogique BEJUNE (Berne, Jura, Neuchâtel) : Maud Lebreton Reinhard Mail
  • Haute école pédagogique Fribourg : Patrick Roy Mail
  • Haute école pédagogique Vaud : Camille Eggs Mail
  • Eidgenössische Hochschule für Berufsbildung EHB_HEFP : Carmen Baumeler Mail
  • Pädagogische Hochschule Bern : Doris Edelmann Mail
  • Interkantonale Hochschule für Heilpädagogik : Peter Klaver Mail
  • Pädagogische Hochschule Luzern : Dorothee Brovelli Mail
  • Pädagogische Hochschule St.Gallen : Christine Poupa Mail
  • Pädagogische Hochschule Schwyz : Lennart Schalk Mail
  • Pädagogische Hochschule Thurgau : Nicola Natterer Mail
  • Pädagogische Hochschule Wallis : Kevin Andrey Mail
  • Pädagogische Hochschule Zug : Stefan Hauser Mail
  • Pädagogische Hochschule Zürich : Alexandra Schättin Mail

Rechtliche Grundlagen

Rechtliche Grundlage für «Cotutelles de thèse»-Projekte mit französischen und italienischen Partneruniversitäten ist das jeweilige auf Ebene der Konferenzen der Rektorinnen und Rektoren abgeschlossenen Rahmenabkommen sowie der für jedes einzelne Projekt ausgearbeitete Kooperationsvertrag.

Für die übrigen Länder gibt es keine entsprechenden Abkommen auf Ebene der Konferenzen der Rektorinnen und Rektoren. Grundlage ist hier der für jedes einzelne Projekt ausgearbeitete Kooperationsvertrag.

Ursprünglich für «Cotutelle de thèse»-Projekte zwischen zwei Hochschulen mit Promotionsrecht konzipiert, steht das Programm seit 2018 auch Promotionspartnerschaften zwischen zwei Hochschulen offen, von denen nur eine das Promotionsrecht besitzt.