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Programm Chancengerechtigkeit – Förderung der Gleichstellung, Diversität und Inklusion auf allen Ebenen der Hochschulen (2025–2028)
Inhalt: Förderung der Chancengerechtigkeit in Bezug auf die Gleichstellung, die Diversität und die Inklusion an Schweizer Hochschulen
Zielgruppe: Beitragsberechtigte Schweizer Hochschulen und ihre Angehörigen
Laufzeit: 2025-2028. swissuniversities ist informiert worden, dass finanzielle Mittel (in der Höhe von 4,3 Millionen für das gesamte Programm, unter Vorbehalt der finanziellen Beschlüsse der eidgenössischen Räte im Dezember 2024) nur für das Jahr 2025 verpflichtet und ausbezahlt werden können. Die aktuellsten Informationen finden Sie auf dieser Seite, welche laufend aktualisiert wird.
Ausschreibungen: Die Projektausschreibung für die Handlungslinie "Potenziale nutzen" ist eröffnet und die begleitenden Dokumente sind unter "Downloads" verfügbar. Projektanträge werden bis zum 16. Dezember 2024 entgegengenommen. Die Projektausschreibungen für die Handlungsebenen sind beendet.
Das Programm «Chancengerechtigkeit – Förderung der Gleichstellung, Diversität und Inklusion auf allen Ebenen der Hochschulen» zielt darauf ab, die Chancengerechtigkeit auf allen Ebenen der Hochschulen zu stärken und als integralen Bestandteil der Hochschulentwicklung zu verankern. Es trägt zu einer besseren Ausschöpfung des Talent- und Fachkräftepotenzials bei und stärkt somit den Wissens- und Forschungsstandort sowie die internationale Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz. Um diese Ziele zu erreichen, können die Hochschulen auf verschiedenen Handlungsebenen/-linien tätig werden:
- Die Handlungsebene «Betrieb» stärkt die Chancengerechtigkeit auf der Ebene von Strukturen, Personal und Prozessen an den Hochschulen.
- Die Handlungsebene «Leistungsauftrag» erlaubt die Förderung von Kooperationsprojekten in Forschung, Lehre, Aus- und Weiterbildung und Dienstleistung.
- Die Handlungsebenen «Third Mission» und «Schulischer Bildungskontext» zielen darauf ab, die Wirksamkeit von Forschung und Lehre über Kooperationsprojekte in diesen beiden Wirkungsbereichen zu stärken.
- Die Handlungslinie «Potenziale nutzen» verfolgt das Ziel, die Chancengerechtigkeit im Bereich Zugang von Geflüchteten zu den Hochschulen zu stärken. Diese Handlungslinie wird in Zusammenarbeit mit dem Staatssekretariat für Migration (SEM) geplant und umgesetzt.
Rahmenbedingungen und Finanzierung
Der Bundesrat hat am 20. September 2024 kommuniziert, welche Entlastungsmassnahmen aus dem Bericht der von ihm eingesetzten Expertengruppe «Ausgaben- und Subventionsüberprüfung» weiterverfolgt werden sollen. Unter diesen Massnahmen fällt auch die Streichung der Projektgebundenen Beiträge ab 2026. In diesem Kontext können finanzielle Mittel (in der Höhe von 4,3 Millionen für das gesamte Programm, unter Vorbehalt der finanziellen Beschlüsse der eidgenössischen Räte im Dezember 2024) nur für das Jahr 2025 verpflichtet und ausbezahlt werden.
Für die verschiedenen Handlungsebenen/-linien gelten unterschiedliche Rahmenbedingungen. Diese sind im Programmantrag beschrieben und werden in den Calls näher präzisiert (siehe Downloads). Während die Hochschulen im Rahmen der Handlungsebene «Betrieb» Mittel über einen festgelegten Verteilschlüssel erhalten, um eigenständige Projekte einzureichen, sind für die Handlungsebenen «Leistungsauftrag», «Third Mission» und «Schulischer Bildungskontext» kooperative Projekte vorgesehen. Die Projekte werden über eine kompetitive Ausschreibung ausgewählt. Im Rahmen der Handlungslinie «Potenziale nutzen» können Hochschulen einzeln oder gemeinsam Projekte einreichen. Auch hier werden die Projekte in einem kompetitiven Verfahren ausgewählt.
Etappen
Der Programmantrag von Ende 2023 wurde von der Schweizer Hochschulkonferenz (SHK) am 16. Mai 2024 geprüft und genehmigt. Nach dem aktuellen Stand und aufgrund der neuen Rahmenbedingungen wurde das Programm auf die Jahrestranche 2025 redimensioniert.
Die folgenden Daten sind für die Hochschulen von Bedeutung:
Wann | Was |
---|---|
Anfangs Mai 2024 | Der Ausschreibungsentwurf wird an die Mitglieder von swissuniversities weitergeleitet, damit sich die Hochschulen vorbereiten können |
Anfang Juli 2024 | Lancierung der ersten Ausschreibungen |
14. Oktober 2024 und 16. Dezember 2024 | Eingabefristen |
Bis 31. Dezember 2024 | Evaluation der Projekteingaben und Auswahl der Projekte |
1. Januar 2025 | Start der Projekte (Handlungsebenen) |
1. April 2025 | Start der Projekte (Handlungslinie) |