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Reglementierte Berufe
Als reglementiert gelten Berufe, deren Ausübung vom Besitz eines Diploms, Zeugnisses oder Befähigungsnachweises abhängig gemacht wird und gesetzlich geregelt ist. In diesem Fall muss ein Anerkennungsverfahren bei der zuständigen Amtsstelle beantragt werden.
Reglementiert sind Berufe in den folgenden Bereichen:
Gesundheitsbereich
Medizinalberufe
- Arzt/Ärztin
- Tierarzt/-ärztin (Veterinär/-in)
- Zahnarzt/-ärztin
- Apotheker/-in (Pharmazeut/-in)
Anerkennung ausländischer Diplome: Bundesamt für Gesundheit BAG
Psychologie
Anerkennung ausländischer Diplome: Bundesamt für Gesundheit BAG
Chiropraktik
Zulassung zur eidgenössischen Prüfung/Anerkennung ausländischer Diplome aus EU/EFTA-Staaten: Bundesamt für Gesundheit BAG
Osteopathie
Zulassung zur interkantonalen Prüfung/Anerkennung ausländischer Diplome aus EU/EFTA-Staaten: Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren GDK
Gesundheitsberufe
- Dentalhygiene
- Ergotherapie
- Ernährungsberatung
- Geburtshilfe
- Medizinisch-technische Radiologie
- Biomedizinische Analytik
- Operationstechnik
- Orthoptik
- Pflege
- Physiotherapie
- Podologie
- Rettungssanität
- Transportsanität
Anerkennung ausländischer Diplome: Schweizerisches Rotes Kreuz SRK
Pädagogische Berufe
Pädagogische und pädagogisch-therapeutische Berufe
- Lehrerinnen- und Lehrerbildung
- Vorschulstufe / Primarstufe
- Sekundarstufe I
- Maturitätsschulen (Sekundarstufe II)
- Schulische Heilpädagogik (Sonderpädagogik)
- Heilpädagogische Früherziehung (Sonderpädagogik)
- Logopädie
- Psychomotoriktherapie
Anerkennung ausländischer Diplome: Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK)
Lehrkräfte Berufsschulen/Höhere Berufsschulen
Anerkennung ausländischer Diplome: Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI)
Recht
Rechtsanwalt/-anwältin
Anerkennung ausländischer Diplome: Kantonsgericht bzw. kantonales Obergericht
Soziale Berufe
- Kleinkindererzieher/-in
- Sozialarbeiter/-in
- Sozialpädagoge/-in
- Sozio-kultureller Animator/-in
Anerkennung ausländischer Diplome: Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI)
Technische Berufe
Architekt/-in und Bauingenieur/-in
Einige Kantone (Fribourg, Genève, Luzern, Neuchâtel, Vaud, Ticino) reglementieren diese Tätigkeit und verlangen für deren Ausübung ein Diplom. Andere hingegen stellen keinerlei Bedingungen für die Ausübung des Berufs.
In den Kantonen, die diese Tätigkeit nicht reglementieren, kann der Beruf ohne Diplomanerkennung ausgeübt werden. In den Kantonen, welche den Beruf reglementieren, muss die kantonale Behörde den Gesuchsteller/die Gesuchstellerin ins kantonale Register eintragen, damit der Beruf ausgeübt werden kann.
Anerkennung ausländischer Diplome:
- Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI)
- Stiftung der schweizerischen Register REG
- Eintrag in das Register
Patentierte Ingenieur-Geometerin und –Geometer
Anerkennung ausländischer Diplome: Eidgenössische Kommission für Ingenieur-Geometerinnen und -Geometer