Viele der vom VSS-UNES geforderten Massnahmen sind an den Hochschulen schon umgesetzt, unmittelbar bevorstehend oder in konkreter Planung. Dies gilt zum Beispiel für die Bibliotheken, die unter Beachtung der Schutzmassnahmen geöffnet sind, oder für die Prüfungsabläufe, die frühzeitig kommuniziert werden, damit die Studierenden sich angemessen darauf vorbereiten können. Im Weiteren sind an den Hochschulen Angebote aufgebaut worden, um Studierende in finanzieller oder gesundheitlichen Schwierigkeiten zu unterstützen. Auch künftig werden die Hochschulen im Rahmen ihrer Möglichkeiten optimale Lösungen für die Bedürfnisse und Anliegen der Studierenden suchen. Die Umsetzung weiterer Massnahmen liegt sodann in der Kompetenz der einzelnen Hochschulen oder deren Träger.
Für die Hochschulen ist es zentral, flexibel auf die epidemiologische Situation reagieren zu können. Daher und angesichts des Umstands, dass der Ermöglichung vermehrter Präsenz an den Hochschulen eine besonders grosse Bedeutung zukommt, regt swissuniversities an, bei den nächsten Lockerungsschritten gewisse Öffnungen für die Hochschulen vorzusehen, die Präsenzunterricht und gemeinsame Prüfungsvorbereitungen wieder zulassen. Dabei soll es in die Zuständigkeit der Hochschulen gelegt werden, die Sicherheit der Studierenden, Dozierenden und anderer Mitarbeitenden durch die schon etablierten und eingespielten Schutzkonzepte sicherzustellen (siehe Leitlinien vom Juni 2020 für das Herbstsemester 2020/21). Unterstützt würde dieses Vorgehen durch eine rasche Verfügbarkeit einer Impfung für junge Menschen.