Der Titel ‘Doktor’ ohne Zusatz, bzw. die Abkürzung 'Dr.' ist nicht geschützt. Das Führen eines ausländischen Titels ist auf nationaler Ebene nicht geregelt. Vor diesem Hintergrund stellt swissuniversities fest, dass (mangels einer nationalen Regelung) ausländische Titel, die von staatlich anerkannten Universitäten im Rahmen eines regulären Studien- und Forschungsprogramms verliehen worden sind, in der Originalform ihrer Vergabe mit einem zusätzlichen Verweis auf die verleihende Universität getragen werden können. Die Entscheidung, ob und unter welchen Umständen darüber hinaus Abkürzungen (z.B. Dr.) für den erworbenen Titel benutzt werden, liegt in der Verantwortung des Einzelnen, dies in Anbetracht der anwendbaren rechtlichen Vorgaben.
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