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TP1: Aktionspläne zur Postdoc-Phase

Inhalt: Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses durch optimale Forschungs-, Lehr- und Arbeitsbedingungen für Postdoktorierende an universitären Hochschulen

Zielgruppe: Das Programm richtet sich an universitäre Hochschulen und nicht an einzelne Postdoktorierende.

Laufzeit: 2025-2028

Ausschreibungen: Der an die Schweizer Hochschulkonferenz (SHK) übermittelte provisorische Programmantrag ist in Französisch verfügbar. Die universitären Hochschulen werden im 2024 eingeladen, Aktionspläne zu entwickeln und zuhanden swissuniversities einzureichen.

Die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses ist ein Kernauftrag der Schweizer Hochschulen. Eine wichtige Herausforderung stellt dabei die Postdoc-Phase dar, die zwischen dem Erwerb des Doktorats und einer möglichen Festanstellung in der akademischen Welt oder einem Übergang in den ausserakademischen Arbeitsmarkt liegt. Deshalb setzen sich die universitären Hochschulen im Rahmen des Teilprogramms TP1 «Aktionspläne zur Postdoc-Phase» für optimale Forschungs-, Lehr- und Arbeitsbedingungen für ihre Postdoktorierende ein.

Die universitären Hochschulen setzen im Rahmen des Teilprogramms Aktionspläne um, die einerseits die Verbesserung der Betreuungs-, Anstellungs- und Arbeitsbedingungen von Personen in der Postdoc-Phase, andererseits die Strukturierung dieser Phase und die Diversifizierung der Karriereperspektiven zum Ziel haben. Das Teilprogramm trägt damit zur Stärkung der Attraktivität der akademischen Laufbahnen bei, dies unter Berücksichtigung der Herausforderungen im Zusammenhang mit der Chancengerechtigkeit und der Vereinbarkeit von Familien- und Berufsleben.

Rahmenbedingungen und Finanzierung

Das Instrument der Aktionspläne ermöglicht es, die unterschiedlichen Situationen und Bedürfnisse der universitären Hochschulen zu berücksichtigen. Die Rahmenbedingungen sind im provisorischen Programmantrag (der definitive Programmantrag ist in Erarbeitung) beschrieben (siehe Downloads). Die universitären Hochschulen erhalten Mittel über einen Verteilschlüssel, der sich an der Anzahl Postdoktorierender pro Institution orientiert.

Etappen

Der Programmantrag, der Anfang 2024 der SHK übermittelt wurde, wurde von Expertinnen und Experten evaluiert. swissuniversities wird der SHK auf der Basis ihrer Rückmeldungen einen definitiven Antrag zur Genehmigung vorgelegen.

Die folgenden Daten sind für die universitären Hochschulen von Bedeutung:

WannWas
Juni/Juli 2024Kommunikation der Vorgaben für die Eingabe von Aktionsplänen
Oktober 2024 (tbd)Eingabefrist
Bis 31. Dezember 2024Evaluation der Projekteingaben und Finanzierungbeschluss
1. Januar 2025Start der Umsetzung der Aktionspläne

Das Teilprogramm wird durch die Kammer universitäre Hochschulen gesteuert. Eine Begleitgruppe verfolgt die Umsetzung des Programms und wird insbesondere Good Practices und Empfehlungen für die Nachwuchsförderung erarbeiten, die zu einem gemeinsamen Verständnis und einer gemeinsamen Positionierung auf nationaler Ebene beitragen sollen.