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TP1: Aktionspläne zur Postdoc-Phase
Inhalt: Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses durch optimale Forschungs-, Lehr- und Arbeitsbedingungen für Postdoktorierende an universitären Hochschulen
Zielgruppe: Das Programm richtet sich an universitäre Hochschulen und nicht an einzelne Postdoktorierende.
Laufzeit: 2025-2028. swissuniversities ist informiert worden, dass finanzielle Mittel (in der Höhe von 2'990'625 CHF für das Teilprogramm, unter Vorbehalt der finanziellen Beschlüsse der eidgenössischen Räte im Dezember 2024) nur für das Jahr 2025 verpflichtet und ausbezahlt werden können. Die aktuellsten Informationen finden Sie auf dieser Seite, welche laufend aktualisiert wird.
Ausschreibungen: Die universitären Hochschulen werden im 2024 eingeladen, Aktionspläne zu entwickeln und zuhanden swissuniversities einzureichen.
Die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses ist ein Kernauftrag der Schweizer Hochschulen. Eine wichtige Herausforderung stellt dabei die Postdoc-Phase dar, die zwischen dem Erwerb des Doktorats und einer möglichen Festanstellung in der akademischen Welt oder einem Übergang in den ausserakademischen Arbeitsmarkt liegt. Deshalb setzen sich die universitären Hochschulen im Rahmen des Teilprogramms TP1 «Aktionspläne zur Postdoc-Phase» für optimale Forschungs-, Lehr- und Arbeitsbedingungen für ihre Postdoktorierende ein.
Die universitären Hochschulen setzen im Rahmen des Teilprogramms Aktionspläne um, die einerseits die Verbesserung der Betreuungs-, Anstellungs- und Arbeitsbedingungen von Personen in der Postdoc-Phase, andererseits die Strukturierung dieser Phase und die Diversifizierung der Karriereperspektiven zum Ziel haben. Das Teilprogramm trägt damit zur Stärkung der Attraktivität der akademischen Laufbahnen bei, dies unter Berücksichtigung der Herausforderungen im Zusammenhang mit der Chancengerechtigkeit und der Vereinbarkeit von Familien- und Berufsleben.
Rahmenbedingungen und Finanzierung
Der Bundesrat hat am 20. September 2024 kommuniziert, welche Entlastungsmassnahmen aus dem Bericht der von ihm eingesetzten Expertengruppe «Ausgaben- und Subventionsüberprüfung» weiterverfolgt werden sollen. Unter diesen Massnahmen fällt auch die Streichung der Projektgebundenen Beiträge ab 2026. In diesem Kontext können finanzielle Mittel (in der Höhe von 2'990'625 CHF für das Teilprogramm, unter Vorbehalt der finanziellen Beschlüsse der eidgenössischen Räte im Dezember 2024) nur für das Jahr 2025 verpflichtet und ausbezahlt werden.
Das Instrument der Aktionspläne ermöglicht es, die unterschiedlichen Situationen und Bedürfnisse der universitären Hochschulen zu berücksichtigen. Die Rahmenbedingungen sind im Programmantrag (auf Französisch) beschrieben. Die universitären Hochschulen erhalten Mittel über einen Verteilschlüssel, der sich an der Anzahl Postdoktorierender pro Institution orientiert.
Etappen
Der Programmantrag wurde von der Schweizer Hochschulkonferenz (SHK) am 8. November 2024 geprüft und genehmigt. Nach dem aktuellen Stand und aufgrund der neuen Rahmenbedingungen wurde das Programm auf die Jahrestranche 2025 redimensioniert.
Die folgenden Daten sind für die universitären Hochschulen von Bedeutung:
Wann | Was |
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Juli 2024 | Kommunikation der Vorgaben für die Eingabe von Aktionsplänen |
Oktober 2024 | Eingabefrist |
Bis 31. Dezember 2024 | Evaluation der Projekteingaben und Finanzierungbeschluss |
1. Januar 2025 | Start der Umsetzung der Aktionspläne |
Das Teilprogramm wird durch die Kammer universitäre Hochschulen gesteuert. Eine Begleitgruppe verfolgt die Umsetzung des Programms und wird insbesondere Good Practices und Empfehlungen für die Nachwuchsförderung erarbeiten, die zu einem gemeinsamen Verständnis und einer gemeinsamen Positionierung auf nationaler Ebene beitragen sollen.