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Open Education & Digital Competencies (PgB 2025-2028)
Inhalt: Förderung der Open Education und Stärkung der Digital Competencies in der Lehre
Zielgruppe: Beitragsberechtigte Schweizer Hochschulen
Laufzeit: Ursprünglich 2025-2028. swissuniversities ist informiert worden, dass finanzielle Mittel (in der Höhe von 2,15 Millionen für das gesamte Programm, unter Vorbehalt der finanziellen Beschlüsse der eidgenössischen Räte im Dezember 2024) nur für das Jahr 2025 verpflichtet und ausbezahlt werden können. Die aktuellsten Informationen finden Sie auf dieser Seite, welche laufend aktualisiert wird.
Ausschreibungen: Die Projektausschreibung ist beendet
Das Programm Open Education & Digital Competencies vertieft zwei thematische Schwerpunkte in der Fortsetzung vom P-8 Digital Skills 2021-2024.
- Mit dem digital instructional Design wird auf die Kompetenzen der Dozierenden für eine moderne, qualitativ hochwertige Lehre fokussiert.
- Mit den computational Competencies sollen die Problemlösungskompetenzen aller Studierenden verbessert werden.
Das Programm richtet sich an Studierende und Dozierende. Es soll die digitale Kultur in der Hochschullehre und den Austausch von Best Practices fördern. Es fokussiert auf Kooperations- und/oder Grossprojekte mit einem gewissen Synergiepotential.
Rahmenbedingungen und Finanzierung
Der Bundesrat hat am 20. September 2024 kommuniziert, welche Entlastungsmassnahmen aus dem Bericht der von ihm eingesetzten Expertengruppe «Ausgaben- und Subventionsüberprüfung» weiterverfolgt werden sollen. Unter diesen Massnahmen fällt auch die Streichung der Projektgebundenen Beiträge ab 2026. In diesem Kontext können finanzielle Mittel (in der Höhe von 2,15 Millionen für das gesamte Programm, unter Vorbehalt der finanziellen Beschlüsse der eidgenössischen Räte im Dezember 2024) nur für das Jahr 2025 verpflichtet und ausbezahlt werden.
Die Logik des Verteilschlüssels bleibt unverändert: Die Höhe der zugewiesenen Mittel orientiert sich an der Anzahl Studierenden der antragsstellenden Institution. Es gilt weiterhin, dass die Hochschulen verpflichtet sind, für jeden erhaltenen ‘Bundes-Franken’ einen gleichwertigen Beitrag zu leisten (Matching-Funds).
Etappen
Der Programmantrag, der Ende 2023 an die SHK übermittelt wurde, ist von der Schweizer Hochschulkonferenz (SHK) genehmigt worden. Die Projektausschreibung ist geöffnet.
Die folgenden Schritte betreffen die Hochschulen:
Wann | Was |
---|---|
Dezember 2023 | swissuniversities beantragt dem Bund die Ausrichtung des Programms und leitet den Rektoraten der beitragsberechtigten Hochschulen den Entwurf des Programmantrags (de/fr) weiter. |
Juni 2024 | Die Projektausschreibung ist geöffnet |
20. Oktober 2024 | Frist für die Einreichung der Projektanträge |
Herbst 2024 | Prüfung der Projektanträge und Beschluss über die Finanzierung |
Januar 2025 | Beginn der ausgewählten Projekte |