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Anmeldung
Für die Teilnahme am Eignungstest für das Medizinstudium (EMS) braucht es eine separate Anmeldung bis spätestens 45 Tage vor dem Eignungstest. Zum Test anmelden können sich all jene, die sich bis zum 15. Februar bei swissuniversities für ein Medizinstudium angemeldet haben und die Zulassungsvoraussetzungen der Hochschulen erfüllen. Bei der Anmeldung wird eine Teilnahmegebühr von 300 Franken fällig.
Wer bereits im Vorjahr am EMS teilgenommen hat, kann auf eine Testwiederholung verzichten und das Testresultat des Vorjahrs bis spätestens 45 Tage vor dem Eignungstest anrechnen lassen.
Nach der fristgerechten Anmeldung erhalten die Testteilnehmenden eine Einladung zum Eignungstest mit detaillierten Angaben.
Anpassungen der Testbedingungen:
A. Vereinfachtes Verfahren, z.B. bei Diabetes, Krücken, Medikamenten und anderen Hilfsmitteln
Personen, die wegen einer Krankheit, eines Unfalls o. Ä. während des Tests auf die Benutzung spezifischer Utensilien (Blutzuckermessgerät, Krücken, Medikamente etc.) angewiesen sind, müssen für die Mitnahme dieser Utensilien einen Antrag stellen.
B. Verfahren nach Art. 2 Behindertengleichstellungsgesetz (Nachteilsausgleich)
Personen mit einer Behinderung im Sinne von Art. 2 Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG, SR 151.3) können um angemessene Anpassungen der EMS-Testbedingungen ersuchen. Zur Gewährleistung der interpersonalen Vergleichbarkeit der EMS-Resultate und gestützt auf das Verhältnismässigkeitsprinzip hat die Schweizerische Universitätskonferenz (SUK) mit Entscheid vom 2. Dezember 2010 zeitliche Anpassungen ausgeschlossen. Es kann hingegen beispielsweise eine Platzierung an einem möglichst ruhigen Platz beantragt werden.
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Bitte lesen Sie vor dem Einreichen des Gesuchs das Merkblatt unter «Dokumente» aufmerksam durch. Gesuche können erst ab dem Informationsversand für die Anmeldung zum Eignungstest Anfang April eingereicht werden. Frist für die Einreichung der Gesuche ist jeweils der 1. Mai. Dem Gesuch ist ein ärztliches Zeugnis beizulegen, das nicht älter als sechs Monate ist.
Zu fristgerecht eingereichten Anträgen um Anpassung der EMS-Testbedingungen erfolgt ein Beurteilungsverfahren durch das Generalsekretariat von swissuniversities. Der Entscheid wird in Absprache mit den Hochschulen getroffen.