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Nationale Strategie und Aktionsplan
Im Januar 2020 beauftragte das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) swissuniversities mit der Erarbeitung einer Nationalen Schweizer Strategie für Open Research Data, eines dazugehörigen Aktionsplans, eines Grundlagenberichts sowie eines Antrags für projektgebundene Beiträge für die Open Research Data Aktivitäten in den Jahren 2022–2024. Dieser Antrag ist Teil des Programms Open Science und komplementär zu den Aktivitäten im Bereich Open Access.
Mit der Veröffentlichung der Nationalen Schweizer Strategie für Open Research Data (ORD) unternahm swissuniversities im Juli 2021 einen weiteren Schritt zu Open Science. Der im Januar 2022 veröffentlichte Aktionsplan für Open Research Data (ORD) konkretisiert die Massnahmen der ORD-Strategie. Die ORD-Strategie und -Aktionsplan wurden gemeinsam von swissuniversities, dem ETH-Bereich, dem SNF und den Akademien der Wissenschaften Schweiz erarbeitet und stellen den offenen Zugang zu Forschungsdaten ins Zentrum. Die weitere Zusammenarbeit mit den Partnerorganisationen wird innerhalb des durch die ORD-Strategie eingesetzten ORD Strategy Councils stattfinden.
Die ORD-Strategie
Für öffentlich finanzierte Forschungsdaten sollen die FAIR-Prinzipen (Findable, Accessible, Interoperable und Reusable) angewendet werden. Die ORD-Strategie formuliert die Grundsätze, dass der Umgang mit Forschungsdaten so offen wie möglich, die disziplinäre Vielfalt respektierend, interoperabel, international vernetzt und nachhaltig finanziert zu gestalten ist.
Im Zentrum der ORD-Strategie stehen die Forschenden und Forschungsgemeinschaften. In den verschiedenen Fachgebieten und Institutionen wird der Zugang zu Forschungsdaten unterschiedlich gehandhabt.
Ziele der ORD-Strategie sind A) die gezielte Entwicklung und Unterstützung von ORD-Lösungen basierend auf ORD-Praktiken aus den jeweiligen Forschungsgemeinschaften, B) die Konsolidierung und strategische Entwicklung von Infrastrukturen und Dienstleistungen – auf Grundlage einer abgestimmten Governance und unter Wahrung der Autonomie der Institutionen; C) die Kompetenzentwicklung und der Austausch von Best Practices unter den Forschenden; sowie D) der Aufbau von systemischen und unterstützenden Rahmenbedingungen für Institutionen und Forschungsgemeinschaften.
Der ORD-Aktionsplan
Basierend auf den in der ORD-Strategie festgehaltenen Zielen, sind im ORD-Aktionsplan vier Aktionsbereiche definiert. Die Aktionsbereiche sind durch Aktionslinien präzisiert. Die Aktionslinien stehen jeweils unter der primären Verantwortung einer Institution, welche diese in Koordination mit den Partnerinstitutionen umsetzt. Der Aktionsplan ist auf die Jahre 2022–2028 ausgelegt.
Der gemeinsame Wille zur Koordination und damit ein kooperativer Ansatz ist ein zentrales Charakteristikum des Aktionsplans. Aus diesem Grund wurde ein breit abgestützter ORD Strategy Council eingesetzt, welcher die strategische Leitung des ORD-Aktionsplans übernimmt. Des Weiteren wird die Schweizer ORD-Gemeinschaft durch zwei Sounding Boards, bestehend aus Forschenden und Erbringern von Dienstleistungen, in die strategische Leitung von ORD einbezogen.
Die Finanzierung des ORD-Aktionsplans erfolgt über zwei BFI-Perioden. Die aktuelle Version des Aktionsplans enthält die geplante Bundesfinanzierung für die Umsetzung der Massnahmen in den Jahren 2022–2024. Die Partnerinstitutionen verwenden dafür ihre bereits für ORD budgetierten Mittel. Ein Teil wird durch projektgebundene Beiträge des Programms Open Science I finanziert.