Main Content

swissuniversities ist den universitären Werten, der institutionellen Autonomie und der akademischen Freiheit verpflichtet

Die Autonomie der Schweizer Hochschulen ist in der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft in Artikel 63a - Hochschulen verankert. Diese wird, zusammen mit dem Prinzip der akademischen Freiheit, von swissuniversities stets vertreten und verteidigt. Dieses Grundprinzip bedeutet auch, dass die Hochschulleitungen autonom handeln und die Entscheidungen treffen, die sie in der konkreten Situation und im jeweiligen Kontext für angemessen halten. 

Aus Sicht der Mitglieder von swissuniversities sind institutionelle Autonomie und akademische Freiheit der Schlüssel zum Erfolg der Hochschulen. Sie ermöglichen mit diesen Rahmenbedingungen: 

  • Exzellenz in Lehre und Forschung, 
  • Qualität bei den Entscheidungen der Leitungsgremien der Hochschulen, 
  • Wettbewerbsfähigkeit und Kooperationsfähigkeit der Hochschulen. 

Ausserdem bildet die Wissenschaftsfreiheit ein Grundpfeiler der Demokratie; sie ist gemäss Artikel 20 der Bundesverfassung als Grundrecht in der Verfassung verankert und somit auch in der konkreten Umsetzung im Hochschulsystem gesichert. Die Produktion, die Weitergabe, die Kritik und die Bewahrung des Wissens sind unerlässlich für die Bewältigung der aktuellen globalen Herausforderungen. Die Hochschulen tragen zur Bewältigung von Herausforderungen im nationalen und regionalen Kontext bei.

Schon im März 2023 hatte swissuniversities festgehalten, dass sie in der Kommunikation zu politischen und gesellschaftlichen Fragen auf die zentralen Werte: Verlässlichkeit, Redlichkeit, Respekt und Verantwortung setzt. Aufgrund der weiteren Entwicklung wiederholte swissuniversities im Mai 2024 folgende Grundsätze:

  1. Der Versuch einer Instrumentalisierung von akademischen Institutionen bildet keine Voraussetzung für einen konstruktiven Dialog. 
  2. Die Aufrechterhaltung des akademischen Diskurses ist von entscheidender Bedeutung. Hochschulen können den Ausschluss von Personen oder Institutionen, die Teil der akademischen Gemeinschaft sind, nicht tolerieren. 
  3. Die Hochschulen als Institutionen sind keine politischen Akteure. Hochschulen erfüllen den Auftrag, akademische Leistungen in Forschung und Lehre zugunsten der Entwicklung in der Gesellschaft und Wirtschaft zu erbringen. Hochschulangehörige sind den wissenschaftlichen Werten und der akademischen Integrität verpflichten. Politische Äusserungen von Angehörigen und Studierenden einer Hochschule erfolgen im Rahmen der Rechte als Bürger:innen.

« Zurück zur Übersicht

 

In der Dokumentation (oben rechts) finden sich sämtliche Publikationen, Positionen und Dokumente von swissuniversities.