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Stellungnahme zur BFI-Botschaft 2025–2028: swissuniversities fordert eine solide Grundfinanzierung der Institutionen des BFI-Bereichs

swissuniversities begrüsst, dass der Bundesrat die strategisch zentrale Bedeutung von Bildung und Forschung betont. swissuniversities ist sich der heiklen Finanzlage des Bundes bewusst. Diese darf jedoch nicht zu substanziellen finanziellen Abstrichen bei den Finanzen des Bereichs für Bildung, Forschung und Innovation (BFI) führen: Die für die BFI-Botschaft 2025–2028 vorgeschlagenen Beträge für den BFI-Bereich führen zu einem schmerzhaften Abbau der Leistungen der Schweizer Hochschulen. Dies gefährdet die Qualität der Hochschulen und damit ihren Beitrag für einen attraktiven Forschungs- und Innovationsstandort Schweiz. Wissen ist der wichtigste Rohstoff unseres Landes und bestimmt seinen Wohlstand. swissuniversities fordert die öffentliche Hand nachdrücklich auf, bedarfsgerechte Beiträge an die Hochschulen und Institutionen zur Förderung von Forschung und Innovation zu gewährleisten. Ohne solche Investitionen können die Hochschulen weder den Erhalt noch die Weiterentwicklung von Spitzenleistungen in Bildung, Forschung und Innovation in unserem Land sicherstellen.

swissuniversities weist auf folgende kritische Aussagen im Vorschlag für die BFI-Botschaft hin:

Das Gesamtwachstum der Kredite an Universitäten und Fachhochschulen wird für den Zeitraum 2025–2028 mit 1,6% angegeben (BFI-Botschaft, Tabelle 1). Diese Zahl wird zu einem grossen Teil vom Wachstum der Bauinvestitions- und Baunutzungsbeiträge getrieben (BFI-Botschaft, Tabelle 8). Dabei ist zu berücksichtigen, dass das Wachstum der Bauinvestitions- und Baunutzungsbeiträge ab 2025 auf eine Budgetreduktion von mehr als 20% im Referenzjahr 2024 folgt.

Die vorgeschlagenen Wachstumsraten für die Grundbeiträge an die Hochschulen betragen nominal lediglich 1.0% für die Universitäten und 1.1% für die Fachhochschulen. Wird die voraussichtliche Teuerung im Zeitraum 2025–2028 berücksichtigt, führen die tiefen Wachstumsraten in der Realität zu einer Kürzung der Budgets. swissuniversities hat im Auftrag des Hochschulrates in ihrer strategischen Planung aufgezeigt, dass ein Szenario mit einem Wachstum von real 0,5% zu einer substanziellen Reduktion der Budgets führt (Hochschulpolitische Koordination 2025–2028, Kapitel 9.2). Die allgemeine Teuerung und insbesondere die steigenden Energiepreise belasten die Budgets der Hochschulen. Deshalb muss die Wachstumsrate zwingend entsprechend der Teuerung indexiert werden.

Das Bevölkerungswachstum in der Schweiz hat Auswirkungen auf die Hochschulen. Damit steigt auch die Anzahl der Absolvent:innen einer Maturität, welchen der Zugang zum Studium durch die Maturität garantiert wird. Für 2025–2028 wird ein jährliches Wachstum der Studierendenzahlen von durchschnittlich 1.3 % für die universitären Hochschulen und 1.4 % für die Fachhochschulen erwartet; wenn die Beiträge nicht angepasst werden, steigt die Zahl der Studierenden pro Professur, womit sich das Betreuungsverhältnis zwangsläufig verschlechtern wird.

Die Hochschulen erfüllen im Interesse aller die folgenden übergeordneten Ziele: den Erhalt der Qualität von Lehre, Forschung und Innovation, die Integration in das soziale und wirtschaftliche Gefüge der Schweiz sowie die Verbreitung und den Zugang des an den Hochschulen erarbeiteten Wissens. Die Hochschulen leisten einen wesentlichen Beitrag zur Linderung des Fachkräftemangels, und sie unterstützen den digitalen Wandel. Sie vollziehen den Paradigmenwechsel hin zu Open Science, sichern die Exzellenz in Forschung und Lehre und unterstützen den wissenschaftlichen Nachwuchs. Alle Massnahmen werden im Hinblick auf eine nachhaltige Gesellschaft und die Förderung von Chancengleichheit, Vielfalt und Inklusion verfolgt.

Die Hochschulen verfolgen diese strategischen Ziele zu Gunsten und zum Nutzen der gesamten Gesellschaft. Der Hochschulrat hat diese Ziele auf Vorschlag von swissuniversities festgelegt, und der Bundesrat hat sie im Entwurf der Botschaft gestützt. Diese Ziele können nur mit entsprechenden zusätzlichen Mittel erreicht werden. Eine Stagnation oder gar Qualitätseinbussen können bei einer realen Wachstumsrate der Beiträge an universitäre Hochschulen und Fachhochschulen von weniger als 3.5% nicht verhindert werden. Die Kluft zwischen den politischen Erwartungen und der Realität wird immer grösser. Die Hochschulen könnten in diesem Umfeld weder die Aufrechterhaltung, geschweige denn die Weiterentwicklung einer Spitzenausbildung, -forschung und -innovation in unserem Land gewährleisten.

Dieselbe Tendenz zeigt sich im Bereich der Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH). Das Wachstum des Finanzierungsbeitrags des Bundes in der Periode 2025–2028 wird durch die angekündigten Sparmassnahmen für das Budget 2024 stark gebremst.

Vor diesem Hintergrund ruft swissuniversities den Bund dazu auf, weiterhin eine solide Grundfinanzierung der Institutionen des BFI-Bereichs zu gewährleisten.

Die für 2024 beschlossenen Sparmassnahmen treffen zudem die Budgets der Forschungsförderungsinstitutionen SNF und Innosuisse, von denen die Schweizer Hochschulen bei der Einwerbung von kompetitiven Drittmitteln direkt abhängig sind. Vor diesem Hintergrund ist ein angemessenes Wachstum der Mittel für die nationalen Forschungs- und Innovationsförderungsagenturen in der Periode 2025–2028 umso wichtiger, da es ein leistungsfähiges und wettbewerbsfähiges BFI-System gewährleistet.

Im Weiteren verursacht die Bewirtschaftung der Immobilien für die Hochschulen zusätzlich hohe Kosten und ist ein wichtiger Faktor bei der Standortwahl. In diesem Zusammenhang plädieren die Hochschulen für eine Erweiterung der Bedingungen für Investitionsbeiträge und Mietkostenbeteiligungen. Damit könnten Massnahmen zur Reduktion der ökologischen Auswirkungen von Hochschulliegenschaften und Renovationen von denkmalgeschützten Gebäuden vom Bund unterstützt werden. Zwar werden nachhaltige Projekte bereits heute durch die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen gefördert, doch beschränkt sich diese Förderung auf Neubauten. swissuniversities plädiert hier für eine Revision des HFKG, damit ökologische Renovationen bestehender Hochschulgebäude – aber auch Renovationen von denkmalgeschützten Gebäuden, die sehr kostspielig sein können – vom Bund unterstützt werden. Dies ist eine notwendige Voraussetzung, um die Klimaziele der Schweiz gemäss der Strategie des Bundesrates zu erreichen.

Diese Bedingungen sollten auch angepasst werden, um die Unterstützung von Projekten im Rahmen von öffentlich-privaten Partnerschaften (PPP) durch Bauinvestitionsbeiträge zu ermöglichen. Um das Risiko einer Nichtrückzahlung im Falle der Nichterfüllung der Zweckbindung durch einen privaten Partner zu bewältigen, sollten pragmatische Bedingungen festgelegt werden. Diese sollten gleichzeitig die Unterstützung solcher PPP-Projekte ermöglichen, da diese für die öffentliche Hand durchaus nützlich sein können.

Erstmals ist eine Finanzierung nach Art. 47 Abs. 3 HFKG vorgesehen für Projekte der Roadmap für Forschungsinfrastrukturen, die einem besonders kostenintensiven Bereich angehören. Die Hochschulen freuen sich auf die Entscheide des SBFI über deren Verwendung, die anfangs nächsten Jahres erfolgen sollen. Diesbezüglich hatte swissuniversities im Rahmen ihrer strategischen Planung vorgeschlagen, zwischen «Instrumenten», die besonders teure Infrastrukturen und Methoden erfordern und disziplin- und fachbereichsübergreifend sind, einerseits und «Disziplinen», die aufgrund ihrer thematischen oder inhaltlichen Fokussierung kostenintensiv sind, andererseits zu unterscheiden (Hochschulpolitische Koordination 2025–2028, Anhang 1). Die SHK war der Ansicht, dass die vorgeschlagenen Instrumente die Kriterien für einen besonders kostenintensiven Bereich nicht erfüllen, definierte sie aber dennoch als prioritär für die Periode 2025–2028 und empfahl, sie für eine Finanzierung auf der Grundlage von Art. 47 Abs. 3 HFKG der betreffenden Infrastrukturprojekte in Betracht zu ziehen. Aus diesem Grund ist swissuniversities der Ansicht, dass die Definition der besonders kostenintensiven Bereiche im Sinne von Art. 40 HFKG angepasst werden muss, damit prioritäre Instrumente als besonders kostenintensive Bereiche anerkannt werden können. Insbesondere aufgrund der Entwicklung einer multidisziplinären Forschung und der Entwicklungen bei der Nutzung und dem Austausch von Daten ist der Bedarf an gemeinsam genutzten, disziplin- und fachbereichsübergreifenden Forschungsinfrastrukturen in den letzten Jahren gestiegen. Es ist davon auszugehen, dass sich diese Entwicklung fortsetzen wird.

In Bezug auf die europäischen Forschungs- und Bildungsprogramme erachtet es swissuniversities als notwendig, das Ziel der Assoziierung klar zu bekräftigen und sich zu verpflichten, im Falle einer Assoziierung die Mittel durch einen zusätzlichen Kredit zur Verfügung zu stellen. Die Rückkehr zu einer Vollassoziierung an die europäischen Forschungs- und Bildungsprogramme bleibt für die Schweizer Hochschulen zwingend. Initiativen wie die European Excellence Initiative veranschaulichen das Risiko, dass die Hochschulen den Anschluss verlieren, wenn die Schweiz nicht voll assoziiert ist. In der Zwischenzeit ist es eine vollumfängliche Weiterfinanzierung im bisherigen Umfang der Übergangsmassnahmen, welche den Nichtzugang zu Horizon Europe abfedern sollen, unabdinglich. Der Anteil der indirekten Forschungskosten und der Overhead müssen deshalb in der gleichen Höhe finanziert werden wie im Rahmen der europäischen Programme. Dies ist bei den Übergangsmassnahmen des SNF und der Innosuisse zur Abfederung der Nichtteilnahme der Schweiz an Horizon Europe leider nicht der Fall, und der ungenügende Overhead-Anteil benachteiligt wettbewerbsfähige Institutionen, die solche Fördermittel erhalten und diese indirekten Kosten aus anderen Budgets finanzieren müssen.

Die Beteiligung der Schweizer Hochschulen an der Initiative der Europäischen Hochschulallianzen ist von entscheidender Bedeutung, da sie es den Hochschulen ermöglicht, mit strategisch wichtigen Partnern verbunden zu bleiben und mit ihnen gemeinsame Projekte zu entwickeln. Dies darf jedoch nicht auf Kosten der Mobilität gehen, wo die Schweiz gegenüber vergleichbaren Ländern bereits stark an Boden verloren hat. swissuniversities fordert daher den Bund auf, die Beteiligung der Schweizer Hochschulen an den Europäischen Hochschulallianzen zu gewährleisten, ohne das Budget für die studentische Mobilität zu schmälern.

Schliesslich liegt swissuniversities die angemessene Vertretung der verschiedenen Perspektiven des Hochschulraums in der SHK besonders am Herzen, weshalb wir hiermit einen dritten Sitz in der SHK beantragen.

Einige dieser Forderungen beinhalten Anpassungen des HFKG. Wir sind überzeugt, dass sie sinnvoll sind und dazu beitragen werden, die gesamtschweizerische hochschulpolitische Koordination und den effizienten Einsatz öffentlicher Gelder zu verbessern.

Wissen ist der wichtigste Rohstoff unseres Landes und bestimmt seinen Wohlstand. swissuniversities fordert die öffentliche Hand nachdrücklich auf, die Hochschulen und Institutionen der Forschungs- und Innovationsförderung mit bedarfsgerechten Beiträgen zu unterstützen. Ohne solche Investitionen können die Hochschulen weder den Erhalt noch die Weiterentwicklung von Spitzenleistungen in Bildung, Forschung und Innovation in unserem Land gewährleisten.

 

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