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Schweizerische Vorbildungsausweise

Die vorliegende Zusammenstellung vermittelt einen Überblick über die derzeitigen Zulassungsbedingungen für ein Bachelorstudium an einer schweizerischen universitären Hochschule. Die schweizerischen Universitäten unterstehen der kantonalen Gesetzgebung, die Eidgenössischen Technischen Hochschulen der eidgenössischen Gesetzgebung. Die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften der einzelnen universitären Hochschulen sind massgebend. Diese Übersichtsliste wird jährlich revidiert.

1. Schweizerische und schweizerisch anerkannte Maturitätsausweise

Der schweizerische gymnasiale Maturitätsausweis (gemäss MAR bzw. MAV) sowie der schweizerisch anerkannte kantonale Maturitätsausweis (gemäss MAR bzw. MAV) berechtigen zum Studium an allen schweizerischen universitären Hochschulen.

2. Eidgenössisch nicht anerkannte kantonale Maturitätsausweise

Inhaberinnen und Inhaber eines eidgenössisch nicht anerkannten kantonalen Maturitätsausweis' informieren sich bitte an der jeweiligen universitären Hochschule zum Aufnahmeverfahren.

Zu diesen Ausweisen zählen Abschlusszeugnisse der Maturitätskurse für Berufstätige des Kantons Basel-Stadt und der Kirchlich-Theologischen Schule Bern sowie die Maturità ginnasiale commerciale del Canton Ticino.

3. Bachelor/Diplom einer akkreditierten schweizerischen Hochschule

In der Regel berechtigt ein Bachelor einer akkreditierten schweizerischen Fachhochschule oder Pägagogischen Hochschule zum Bachelorstudium an einer universitären Hochschule. Studierende sind gebeten dies direkt mit der entsprechenden Hochschule abzuklären. 

Nicht unter diese Regelung fallen Abschlüsse der Weiterbildungsstufe (MAS, DAS, CAS, EMBA, Nachdiplome).

4. Eidgenössische Berufsmaturität und die Gesamtschweizerische Fachmaturität (Passerelle)

Das eidgenössische Berufsmaturitätszeugnis und das gesamtschweizerisch anerkannte Fachmaturitätszeugnis berechtigen zum Bachelorstudium an einer universitären Hochschule, sofern Absolventinnen und Absolventen die Ergänzungsprüfung (Passerelle) bestehen gemäss Verordnung über die Ergänzungsprüfung für die Zulassung von Inhaberinnen und Inhabern eines eidgenössischen Berufsmaturitätszeugnisses oder eines gesamtschweizerisch anerkannten Fachmaturitätszeugnisses zu den universitären Hochschulen.

5. Andere Abschlüsse

Inhaberinnen und Inhaber anderer Abschlüsse sind gebeten, sich direkt bei der universitären Hochschule zu Zugangsmöglichkeiten zu informieren.

Achtung!

Für die Zulassung zum Medizinstudium gelten besondere Bestimmungen. Weitere Auskünfte erteilt die betreffende Universität.

Die Anmeldung zum Medizinstudium wird von swissuniversities organisiert. Weitere Informationen finden Sie hier.