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swissuniversities warnt: Initiative für ein Verbot von Tierversuchen in der Schweiz gefährdet den Fortschritt in Medizin und Umweltthemen

Die Initiative «Ja zur tierversuchsfreien Zukunft» gefährdet den Forschungs- und Innovationsstandort Schweiz und schadet der Schweizer Bevölkerung, indem neue Erkenntnisse und Lösungen insbesondere in den Bereichen Gesundheit, Ernährung und Umwelt nicht entwickelt werden können. Forschung mit Tieren wird in der Schweiz verantwortungsvoll durchgeführt und kommt Mensch, Tier und Umwelt zugute. 2022 hat die Schweizer Stimmbevölkerung ein Verbot von Tierversuchen deutlich abgelehnt.

Die eidgenössische Volksinitiative «Ja zur tierversuchsfreien Zukunft» will Versuche an Tieren verbieten, inklusive des Haltens, Züchtens oder Handelns mit Tieren für Tierversuche. Die Initiative verlangt, dass alle Tierversuche für Bildung und Ausbildung, Grundlagenforschung und Versuche mit Schweregrad 3 sofort und alle anderen Tierversuche spätestens sieben Jahre nach Annahme der Volksinitiative verboten sind. Diese Verbote würden wichtige Forschungsfelder gefährden und den Fortschritt, die Innovation und Bildung in der Human- und Veterinärmedizin sowie weiteren Bereichen von Biowissenschaften und Biotechnologien erschweren oder gar verunmöglichen. Forschung ist ein internationales Feld, weshalb sich swissuniversities dafür einsetzt, dass Tierversuche weiterhin an Schweizer Hochschulen stattfinden können. Tierversuche unterliegen in der Schweiz strengen Regeln. Bei einem Verbot ist davon auszugehen, dass viele Versuche ins Ausland verlagert würden, wo die Gesetzgebung dem Tierschutz oftmals weniger Rechnung trägt.

Tierversuche sind für die Erforschung schwerer Krankheiten, die Entwicklung von Medikamenten und in der Grundlagenforschung oftmals unumgänglich. Damit werden Leben gerettet und Leiden gemindert, so beispielsweise in der Onkologie oder der Immunologie. Auch aus Gründen der Patient:innensicherheit verlangen die Zulassungsbehörden, dass pharmazeutische Produkte im Rahmen von Tierversuchen geprüft werden.

Der medizinische und veterinärmedizinische Fortschritt in der Schweiz ist gefährdet

Erst im Februar 2022 hat das Schweizer Stimmvolk eine Initiative für ein Tier- und Menschenversuchsverbot mit einem überaus deutlichen Nein-Anteil von 79 Prozent abgelehnt (siehe auch damalige Stellungnahmen von swissuniversities aus den Jahren 2019, 2021 und 2022). Die neue Volksinitiative fordert wiederum ein Verbot aller Tierversuche, was die Schweizer Stimmbevölkerung in der Vergangenheit klar zurückgewiesen hat. Eine Annahme hätte schwerwiegende negative Konsequenzen.

Die Schweiz nimmt in der Forschung, Innovation, Entwicklung und Bildung einen international anerkannten Spitzenplatz ein. Dieser Spitzenplatz wäre bei Annahme der Initiative in Frage gestellt. Fortschritte und Wissensgewinn in der Medizin und den Biowissenschaften würden verhindert.

Weiter hätte das Verbot von Tierversuchen in der Aus- und Weiterbildung in der Veterinärmedizin einschneidende Konsequenzen für die Tierheilkunde und damit für die Gesundheit und das Wohlbefinden von Haus-, Heim-, Hof- und Wildtieren. Es würde zu einem Verlust von Know-how über Tierschutz und Tierwohl in unserem Land führen. Zudem sind auch Humanmediziner in der Aus- und Weiterbildung auf Tierversuch angewiesen, etwa zum Erlernen von chirurgischen Techniken. Ein Verbot hätte somit direkte Auswirkungen auf die Qualität von diesen.

Forschung mit Tieren in der Schweiz heute

In der Schweiz ist die Forschung mit Tieren streng geregelt. Laut dem Ranking des Animal Protection Index (API) gehört die Schweiz zusammen mit Österreich, Dänemark, den Niederlanden, Schweden und dem Vereinigten Königreich zu den Ländern mit der strengsten Tierschutzpolitik und -gesetzgebung weltweit. Das Schweizer Tierschutzgesetz ist weltweit eine der einzigen Gesetzgebungen, die das Konzept der Würde des Tiers anerkennt. Das Schweizer Tierschutzgesetz sowie regelmässige Aktualisierungen von Verordnungen und Richtlinien zur Forschung mit Tieren stellen sicher, dass der rechtliche Rahmen mit dem technologischen Fortschritt und den ethischen Anliegen der Schweizer Bevölkerung in Einklang stehen.

Forschende in der Schweiz sind rechtlich verpflichtet, das sogenannte «3R-Prinzip» (Replace, Reduce, Refine) anzuwenden, wenn sie ein Forschungsprojekt mit Tieren planen. Dieser Grundsatz verlangt, dass Tierversuche nur dann bewilligt werden, wenn keine tierversuchsfreie Alternativmethode existiert (Replace). Wenn Tierversuche unabdingbar sind, dann muss die Anzahl Tiere im Versuch auf das notwendige Minimum beschränkt werden (Reduce) und die Versuchsmethoden und Haltungsbedingungen müssen möglichst wenig belastend sein (Refine). Tierversuche dürfen nur dann bewilligt werden, wenn das 3R Prinzip eingehalten wird, also z.B. die Notwendigkeit des Einsatzes von Tieren begründet dargelegt wird. Zudem muss der erwartete Nutzen für die Gesellschaft oder Umwelt erläutert sowie die Belastungen für die Tiere detailliert ausgeführt werden. Sowohl aus ethischen und rechtlichen wie auch aus wirtschaftlichen Gründen werden schon heute wann immer möglich In-Silico-Verfahren (Computermodelle) und In-Vitro-Methoden (z.B. Zellkulturen) angewandt. 

Jeder Versuch mit Tieren muss in der Schweiz von der kantonalen Veterinärbehörde bewilligt werden. Die kantonale Tierversuchskommission, der nicht nur Fachpersonen aus Wissenschaft, Recht und Ethik sowie Vertreter:innen des Tierschutzes angehören, beurteilt die Versuchsanträge. Tiermodelle kommen nur dann zum Einsatz, wenn es keine gleichwertige Alternative gibt; dies ist eine Grundvoraussetzung für die Erteilung einer Bewilligung für einen Tierversuch. Seit der Änderung der Tierschutzverordnung per 1. März 2018 müssen die Institute und Laboratorien eine:n Tierschutzbeauftragte:n ernennen. Er oder sie stellt sicher, dass die Versuche bereits in der Antragsphase nach ethischen Forschungsstandards geplant werden, und unterstützt die Forschenden bei der Umsetzung der 3R-Prinzipien. Nur ausgebildete Fachleute, die über eine gültige Tierversuchsbewilligung verfügen und sich kontinuierlich fortbilden, dürfen Versuche mit Tieren unter der Kontrolle der kantonalen Veterinärbehörden durchführen. Durch das Genehmigungsverfahren wird sichergestellt, dass Tierversuche auf das Notwendigste beschränkt werden.

Die Wissenschaft macht laufend Fortschritte und Verfahren mit Tiermodellen können zusehends durch alternative Methoden ersetzt werden. Damit arbeiten Forschende schon heute in Richtung weniger Tierversuche und nehmen damit die Stossrichtung der Volksinitiative auf. Die Mitglieder von swissuniversities sind verpflichtet, die Verwendung von Tieren so weit wie möglich zu reduzieren und engagieren sich für einen rücksichtsvollen und verantwortungsbewussten Umgang mit Tieren in der Forschung. swissuniversities sieht in einem Verbot von Tierversuchen den falschen Weg und lehnt aufgrund all dieser Argumente die Volksinitiative «Ja zur tierversuchsfreien Zukunft» ab.

 

Kontakt:

Josefa Haas, Leiterin Kommunikation swissuniversities

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