Zur Unterstützung der zivilen Behörden oder zur Erhöhung der Bereitschaft der Armee kann die Schweizer Armee, im öffentlichen Interesse und auf Gesuch der betroffenen Behörden von Bund oder Kantonen, ihre Angehörigen zum Assistenzdienst aufbieten.
Während der Corona-Pandemie musste die Armee zur Unterstützung der zivilen Behörden dreimal eine grössere Anzahl Angehörige der Armee kurzfristig mobilisieren. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass es schwierig sein kann, dies mit dem Berufsleben oder mit einem Studium zu vereinbaren. Um die Situation für Studierende zu verbessern, haben die Schweizer Armee und swissuniversities eine Vereinbarung abgeschlossen.
zur "Vereinbarung zum Umgang mit Studierenden, die für den Assistenzdienst aufgeboten wurden"