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Bachelor
Deskriptor
Abschlüsse der ersten Stufe werden an Studierende verliehen, die …
Wissen und Verstehen
… in einem Studienfach Wissen und Verstehen bewiesen haben, das auf ihrer generellen Sekundarstufen-Bildung aufbaut und darüber hinausgeht, und das sich üblicherweise auf einem Niveau befindet, das, unterstützt durch wissenschaftliche Lehrbücher, zumindest in einigen Aspekten an neueste Erkenntnisse in ihrem Studienbereich anknüpft;
Anwendung von Wissen und Verstehen
… ihr Wissen und Verstehen in einer Weise anwenden können, die von einem professionellen Zugang zu ihren weiterführenden Studien oder ihrem Beruf zeugt, und die über Kompetenzen verfügen, die üblicherweise durch das Formulieren und Untermauern von Argumenten und das Lösen von Problemen in ihrem Studienbereich demonstriert werden;
Urteilen
... die Fähigkeit besitzen, relevante Daten (üblicherweise innerhalb ihres Studienbereichs) zu sammeln und zu interpretieren, um Einschätzungen zu stützen, die relevante soziale, wissenschaftliche oder ethische Belange mit berücksichtigen;
Kommunikative Fertigkeiten
… Informationen, Ideen, Probleme und Lösungen sowohl an Experten als auch an Laien vermitteln können;
Selbstlernfähigkeit
… die Lernstrategien entwickelt haben, die sie benötigen, um ihre Studien mit einem hohen Mass an Selbständigkeit fortzusetzen.
Formale Aspekte
Die formalen Aspekte der ersten Studienstufe sind im Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz HFKG bzw. in der Verordnung über die Koordination der Lehre an Schweizer Hochschulen sowie in der Zulassungsverordnung FH geregelt.
Zulassung
Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz HFKG
Art. 23 Zulassung zu den universitären Hochschulen
Art. 24 Zulassung zu den pädagogischen Hochschulen
Art. 25 Zulassung zu den Fachhochschulen