Der Bundesrat hat am 8. Dezember 2023 die Vernehmlassung zur Teilrevision des Behindertengleichstellunggesetzes (BehiG) eröffnet. Die Konferenz der Rektorinnen und Rektoren der schweizerischen Hochschulen swissuniversities wurde im Rahmen dieser Vernehmlassung nicht begrüsst, möchte aber dennoch die Gelegenheit zur Stellungnahme wahrnehmen.
Die Förderung der Chancengerechtigkeit ist von transversaler Bedeutung für den Bildungs-, Forschungs- und Innovationsraum Schweiz und trägt massgeblich zur Exzellenz der Schweizer Hochschulen bei. Die Hochschulen verfolgen mit der Förderung der Chancengerechtigkeit auch ihren gesetzlichen Gleichstellungsauftrag. Massgebend für den gleichberechtigten Zugang im Bereich Studium, Forschung und Lehre sind u.a. das BehiG sowie die jeweiligen kantonalen Gesetzgebungen zur Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen.
Mit der Erweiterung des Geltungsbereichs des BehiG auf öffentliche-rechtliche und privatrechtliche Arbeitsverhältnisse (Art. 3 Bst. g) sind die Schweizer Hochschulen als Arbeitgebende von der Teilrevision des BehiG betroffen. swissuniversities begrüsst diese Erweiterung des Geltungsbereichs zum Schutze vor Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen im Erwerbsleben.
Betreffend Schutz vor Diskriminierung ist anzumerken, dass die vorgeschlagenen Regelungen hauptsächlich diejenigen Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen verbieten, die persönlichkeitsverletzend sind. Aufgrund einer fehlenden Definition des Begriffs der Diskriminierung bleibt unklar, inwiefern die Teilrevision eine Änderung gegenüber der heutigen Praxis darstellt. Hochschulen setzen bereits heute zahlreiche Massnahmen um, damit Personen mit Behinderungen die entsprechenden Hilfeleistungen beanspruchen können (z.B. persönliche Assistenz, Gebärdendolmetschung).
Personen mit einer Beeinträchtigung sind an Hochschulen auch im Bereich Bauten und öffentlicher Verkehr von den Bestimmungen des BehiG betroffen. Schweizer Hochschulen setzen sich im Zuge der Förderung der Chancengerechtigkeit mit grossem Aufwand für Hindernisfreiheit ein und haben ihre Bemühungen durch einen verbesserten Zugang zu Gebäuden und Dienstleistungen sowie eine Anpassung der Infrastruktur in den letzten Jahren noch verstärkt.
swissuniversities würdigt zusammenfassend die Absicht und Stossrichtung der Teilrevision BehiG. Die Rechte von Menschen mit Behinderungen werden damit in einer sinnvollen Art und Weise gestärkt. Aus Sicht von swissuniversities wird zu prüfen sein, welche konkreten Folgen die einzelnen Massnahmen für die Hochschulen mit sich bringen (bspw. Ausweitung des Begriffs «Diskriminierung», Anerkennung der Gebärdensprache).