Als Vertretung der Schweizer Hochschullandschaft befasst sich swissuniversities mit der Frage, wie studierberechtigten Flüchtlingen ein angepasster Zugang zu den Hochschulen gewährt werden kann.
Grundsätzlich liegt die Kompetenz für die Zulassung bei den Hochschulen respektive bei deren Trägern (Bund/Kantone). Die Hochschulen haben entschieden, individuell, aber mit Unterstützung von swissuniversities das Abklärungsverfahren betreffend undokumentierte Kompetenzen und erforderliche Sprachkenntnisse zu überprüfen. Auch hinsichtlich der Problematik des ausländerrechtlichen Status und der allgemeinen Ermöglichung der Studierbarkeit wird swissuniversities mit den zuständigen Behörden Handlungsoptionen prüfen. Ein Abbau von Hürden erfordert auch entwicklungspolitische Massnahmen des Bundes, um den betroffenen Flüchtlingen neue Perspektiven zu eröffnen.
Die Rektorinnen und Rektoren nehmen eine wichtige gesellschaftliche Verantwortung ihrer Institutionen wahr und bekräftigen ihre Absicht, im Rahmen ihrer rechtlichen Möglichkeiten Flüchtlingen für den mittel- und längerfristigen Wiederaufbau ihrer Heimat und deren Gesellschaft nach ihrer Rückkehr die fachlichen und ausbildungstechnischen Kompetenzen mitzugeben.