Würde die Durchsetzungsinitiative am 28. Februar 2016 angenommen, wären die Folgen für die Schweizer Bildung und Forschung dramatisch. Die Schweiz würde völkerrechtliche Verpflichtungen verletzen und gegen das Freizügigkeitsabkommen verstossen. Die bereits zähen Verhandlungen mit der EU rund um die Forschungsabkommen würden dadurch erheblich belastet. Im schlimmsten Falle könnte die EU über die sogenannte Guillotine-Klausel alle Abkommen auflösen – somit auch dasjenige über die wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit.
Findet die Schweiz bis Ende 2016 keine Vereinbarung mit der EU, wird sie definitiv aus den Europäischen Bildungs- und Forschungsabkommen ausgeschlossen. Die wirtschaftlichen Folgen wären einschneidend. Denn heute fliessen mehr Forschungsgelder von Europa in die Schweiz als umgekehrt. Laut jüngstem Bericht des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation überwies die Schweiz der EU zwischen 2007–2013 insgesamt CHF 2‘263 Mio. Im Gegenzug erhielt sie von der EU CHF 2‘482 Mio. Davon kommen 39% den ETH, 28% den Universitäten, 3% den Fachhochschulen und 22% den Unternehmen zugute.
In ihrem Manifest „Für eine Schweiz im Zentrum der Europäischen Bildungs- und Forschungslandschaft“ drücken die Hochschulen ihre Sorge um die Zukunft des Standortes Schweiz aus. Die Rahmenbedingungen von Bildung und Forschung in der Schweiz müssen dringend gesichert werden. Wenn die Schweiz auch weiterhin an der Spitze mit dabei sein will, muss sie sich auch in der Bildung und Forschung mit den Weltbesten messen können.
Medienmitteilung, 8. Februar 2016
Manifest „Für eine Schweiz im Zentrum der Europäischen Bildungs- und Forschungslandschaft“