Offener Brief an den Bundesrat
Nur eine Stabilisierung der bilateralen Beziehungen mit der Europäischen Union kann eine langfristige Assoziierung der Schweiz an die EU-Programme für Bildung, Forschung und Innovation sichern
Die Schweizer Hochschulen und Organisationen der Forschungs- und Innovationsförderung möchten mit diesem Schreiben ihre Unterstützung des bundesrätlichen Mandatsentwurfs für neue bilaterale Verhandlungen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) zum Ausdruck bringen. Nebst der Regelung der institutionellen Fragen im Rahmen der bestehenden Marktzugangsabkommen und einem Paket von neuen Abkommen in den Bereichen Strom, Lebensmittelsicherheit und Gesundheit soll auch die Teilnahme an EU-Programmen Gegenstand der Verhandlungen sein. Vor dem Hintergrund, dass die Schweiz seit 2021 nicht mehr am Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (Horizon Europe) assoziiert ist und sich bereits seit 2014 nicht mehr am Bildungsprogramm (Erasmus) beteiligen kann, sind die Verhandlungen für die Teilnahme an diesen EU-Programmen für unsere Organisationen von grösster Bedeutung. Die Assoziierung an Horizon Europe und Erasmus+ ist nicht nur für die Teilnahme an den laufenden Programmen (2021-2027) wichtig, sondern auch für die Teilnahme und Einbezug der Gestaltung der nächsten Programmgeneration.
Es war für uns ein Hoffnungsschimmer, dass die Europäische Kommission am 21. November 2023 mit ihrer Unterstützung der «gemeinsamen Erklärung» nach Abschluss der Sondierungsgespräche auch grünes Licht gab für technische Gespräche über die Assoziierung der Schweiz an Horizon Europe. Die formellen Verhandlungen über Horizon Europe sollen parallel zu den Verhandlungen über das Gesamtpaket beginnen. Nicht zuletzt aufgrund dieser Perspektive begrüssen die Schweizer Hochschulen und Organisationen der Forschungs- und Innovationsförderung den Zeitplan des Bundesrates, so bald als möglich mit den Verhandlungen starten zu können. Der BFI-Standort Schweiz leidet aufgrund des Ausschlusses aus dem weltweit grössten Förderprogramm für Forschung und Innovation seit Mitte 2021 stark. Die im Rahmen der Übergangsmassnahmen seitens des Bundes finanzierten und durch den Schweizerischen Nationalfonds sowie die Innosuisse organisierten Ausschreibungen mögen die schwierige Situation für hiesige Forschende und Innovatoren zwar etwas lindern, doch sie können keinen valablen Ersatz für eine vollumfängliche Beteiligung an Horizon Europe bieten. Insbesondere den Ausschluss von Forschenden und Innovationsakteuren aus europäischen Projekten sowie den Verlust der internationalen Netzwerke können die Massnahmen des Bundes nicht kompensieren. Auch sind die Schweizer Hochschulen heute weniger attraktiv für Nachwuchstalente aus der ganzen Welt.
Die BFI-Organisationen plädieren daher für eine möglichst rasche und vollumfängliche Assoziierung der Schweiz am Horizon-Paket (Horizon Europe und die damit verbundenen Programme/Initiativen Digital Europe, Euratom und ITER), damit sich Forschende und Innovationsakteure aus der Schweiz so bald als möglich wieder an allen Ausschreibungen im Rahmen der EU-Programme beteiligen können. Schweizer Forschende werden sich mit Verabschiedung der Verhandlungsmandate im Rahmen einer Übergangsregelung bereits 2024 für die Grants des Europäischen Forschungsrates (ERC) bewerben können; die Innovationsakteure sind in diesem Jahr aber weiterhin von den Einzelförderungen des Europäischen Innovationsrates (EIC) ausgeschlossen. Die Schweizer Hochschulen und Organisationen der Forschungs- und Innovationsförderung sind sich bewusst, dass eine langfristige und andauernde Vollassoziierung an die EU-Programme für Bildung, Forschung und Innovation nur dann möglich sein wird, wenn die bilateralen Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU auch bezüglich der institutionellen Fragen geregelt werden können. Das ist auch für eine Beteiligung der Schweiz an den Nachfolgeprogrammen von Horizon Europe und Erasmus+ ab dem Jahr 2028 von grösster Bedeutung. Sie hoffen daher auf ein positives Ergebnis der Konsultationsrunde und eine baldige Verabschiedung des Verhandlungsmandates durch den Bundesrat.
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